Hotelsterne Immer wieder Ärger mit Hotelsternen
Wir hatten über HRS für drei Nächte ein 5-SterneHotel in Marrakesch gebucht. Eine Stornierung war ausgeschlossen, der Betrag wurde vom Hotel abgebucht. Vor Ort stellte sich heraus, dass das Hotel nicht annähernd 5 Sterne hatte. Wir zogen deshalb nach der ersten Nacht aus und buchten über HRS ein anderes Hotel. Jetzt wollten wir das Geld für die zwei nicht in Anspruch genommenen Nächte im ersten Hotel gutgeschrieben bekommen. Das Hotel lehnt das ab, denn eine Stornierung sei ausgeschlossen gewesen. HRS lehnt ebenfalls ab und beruft sich auf seine AGBs, wonach die Sterne-Kategorie gemäß der Selbsteinschätzung des Hoteliers eingestellt wird. Außerdem sei die Zimmerausstattung auf den Bildern im Internet zu sehen gewesen. Für uns waren die 5 Sterne Vertragsbestandteil. Es kann doch nicht sein, dass HRS eine Selbsteinschätzung des Hotels ungeprüft verwendet! Außerdem waren die Web-Fotos offenbar aufgehübscht.
SO IST DIE RECHTSLAGE Buchungsportale treten i. d. R. nur als Vermittler auf. Der Vertrag besteht direkt zwischen dem Kunden und dem Hotel. Treten Mängel auf, ist das Hotel Ansprechpartner, auch Ansprüche wegen Minderung und Schadensersatz sind ihm gegenüber geltend zu machen. Sterneangaben entsprechen jeweils der Landeskategorie. HRS weist ausdrücklich in der Hotelbeschreibung darauf hin, dass es sich um HRS-Sterne, also nicht um »offizielle« Sterne handelt. Daher bietet die Angabe nur eine grobe Einschätzung, ist jedoch nicht rechtsverbindlich.
(2-2020)