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Mangelnde Sicherheit Animiert bis zum Umfallen

Ein Urlauber hat sich bei einer Animation verletzt, bei der die Teilnehmer in den flachen Hotelpool springen mussten.

Er verklagte den Veranstalter, der seiner Ansicht nach haften müsste. Dieses Mal ging er nicht baden: Die Richter waren der Ansicht, dass ein Veranstalter auch dann für mangelnde Sicherheit geradestehen müsse, wenn die Animateure von einer Fremdfirma engagiert würden. Schließlich gehöre das Programm zum All-inclusive-Angebot des Veranstalters (OLG Karlsruhe, AZ: 7 U 221/02).

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