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Gewaltübergriff Veranstalter haftet

Eine Touristin, die in einer Hotelanlage von einem Gärtner vergewaltigt worden war, verklagte den Reiseveranstalter auf Minderung des Reisepreises und erhielt Recht.

In der Begründung heißt es, dass der Veranstalter eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen habe, in der gewaltsame Übergriffe seitens der Mitarbeiter unterbleiben. Die Touristin erhielt den gesamten Reisepreis (DM 999,–) und eine Ersatzzahlung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« von DM 100,– pro Urlaubstag, insgesamt DM 700,–, zugesprochen. (AG Neuss, AZ: 42 C 6702/99)

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