Flug nach Thailand Wenn die Airline die Plätze weitervergibt
Wir haben unseren nicht stornierbaren Flug nach Thailand wegen Stau verpasst und bei der Fluggesellschaft nachgefragt, ob sie unsere Plätze anderweitig vergeben konnte, so dass wir eine Rückerstattung erhalten würden. Die Airline versicherte uns, man habe die Plätze weder neu vergeben noch verkauft. Das glauben wir nicht, denn jede Maschine wird überbucht und es war Hochsaison für Thailand. Muss man sich mit einer einfachen Erklärung der Airline abspeisen lassen?
SO IST DIE RECHTSLAGE
Der BGH hat entschieden, dass bei Flugtickets eine Erstattung grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen werden darf. Wenn Sie einen nicht-erstattungsfähigen Tarif gebucht haben, müsste Ihnen die Airline selbst dann nicht den Ticketpreis erstatten, wenn Ihre Plätze anderweitig vergeben wurden. Sie muss Ihnen aber die staatlichen Steuern und Gebühren (Luftverkehrsabgabe, Sicherheitsgebühren, etc.) erstatten.
(1-2020)