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Flugverspätung Was gilt als Ankunftzeit?

Bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Umstritten war bislang, was das maßgebliche Ereignis zur Berechnung der Ankunftszeit ist. Airlines argumentierten gerne, dass ein Flug bereits mit dem Aufsetzen auf der Landebahn angekommen sei.

SO IST DIE RECHTSLAGE

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass ein Flug erst dann als angekommen gilt, wenn die Flugzeugtüren geöffnet werden. Denn erst dann können die Fluggäste das Flugzeug tatsächlich verlassen. EuGH, 4.9.2014, C-452/13

(2-2015)

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