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Schadenersatz Verspätete Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise nach Thailand hatte mein Flug von Frankfurt nach Bangkok wegen eines technischen Defektes 12 Stunden Verspätung. Bei meinem Reiseveranstalter konnte ich eine Minderung in Höhe von 150 Euro durchsetzen. Kann ich zusätzlich von der Airline eine Ausgleichszahlung von 600 Euro verlangen?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Sie können zwar auch als Pauschalreisender eine Ausgleichszahlung direkt von der Fluggesellschaft verlangen. Nach einem aktuellen Urteil des BGH wird die Zahlung des Reiseveranstalters auf diesen Anspruch jedoch angerechnet. Da Sie von Ihrem Reiseveranstalter bereits eine Minderung von 150 Euro erhalten haben, können Sie von der Fluggesellschaft also eine Zahlung von nur noch 450 Euro verlangen.

(2-2015)

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