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Schwangerschaft Wie lauten die Bestimmungen der Fluggesellschaften?

Meine Frau ist in der dreizehnten Woche. Ich würde vor der Geburt mit ihr gern noch eine kleine, entspannte Reise machen. Sie sagt, ab dem fünften Monat würde sie von den Airlines ohnehin nicht mehr mitgenommen. Stimmt das?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Grundsätzlich spricht bei einer unkomplizierten Schwangerschaft nichts gegen eine Flugreise. Ihre Frau sollte aber in jedem Fall mit ihrem Arzt sprechen. Die Bestimmungen der Fluggesellschaften sind recht unterschiedlich. Meist dürfen Reisende bis zur 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin fliegen. Ab der 28. Woche empfehlen viele Airlines jedoch, ein ärztliches Attest mitzuführen. Nach der 36. Woche besteht grundsätzlich keine Flugreisetauglichkeit mehr, doch kann bei einigen Fluggesell - schaften eine Ausnahmegenehmigung angefragt werden. Bei komplizierten und Mehrlingsschwangerschaften sind die Regelungen oft strenger. Sie sollten daher unbedingt bei der Fluggesellschaft nachfragen.

(2-2013)

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