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Verspätung Ist stundenlanges Warten am Gate hinzunehmen?

Am Flughafengate stellte sich heraus, dass der Flieger zwölf Stunden Verspätung haben würde. Am Check-in war darauf nicht hingewiesen worden. Da die neue Abflugzeit aber bereits auf der Anzeigetafel stand, musste sie vorher bekannt gewesen sein. Ein Airline-Mitarbeiter ließ sich aber erst sehr viel später sehen. Hätte man frühzeitig informiert, hätte ich die Zeit in der Haupthalle angenehmer verbringen können oder wäre sogar noch einmal nach Hause gefahren. Was steht mir außer einer Entschädigung von der Airline für die Verspätung zu?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Rechtslage: Eine Informationspflicht am Check-in-Schalter besteht nicht. Auch wenn Sie die Sicherheitskontrolle bereits passiert haben, können Sie jederzeit zurück in die Haupthalle gehen und dann kurz vor dem Beginn des Boardings erneut die Sicherheitskontrolle passieren. Neben der pauschalen Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung muss die Airline die Kosten für während der Wartezeit am Flughafen konsumierte Getränke und Snacks erstatten, sofern sie keine Verzehrgutscheine zur Verfügung gestellt hat. Das ist alles.

(4-2019)
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