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Keine Entschädigung 30 Stunden Verspätung

Bei einem Flug mit Etihad von Abu Dhabi nach Düsseldorf saßen die Passagiere 13 Stunden (!) wegen unerwarteten Nebels auf dem Flughafen in der Maschine fest. Auf dem Flug gab es dann einen medizinischen Notfall, der eine Zwischenlandung und Übernachtung in Wien erforderlich machte. Am Ende landete die Maschine in Deutschland mit 30 Stunden Verspätung. Welche Entschädigungsmöglichkeiten gibt es in einem solchen Fall?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Die auf dem Flug von Abu Dhabi nach Düsseldorf aufgetretene Verspätung ist zwar sehr ärgerlich und für die Passagiere sehr unangenehm. Eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 kann jedoch nicht verlangt werden. Denn diese Verordnung gilt bei Flügen, welche außerhalb der EU starten und ihr Ziel innerhalb der EU haben, nur für Fluggesellschaften mit Sitz in der EU. Etihad Airways hat aber ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Selbst wenn der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt worden wäre, könnte diese sich auf einen außergewöhnlichen Umstand in Form von schlechtem Wetter und einem medizinischen Notfall berufen und müsste keine Entschädigung leisten. Auch die lange Wartezeit am Boden von 13 Stunden ist sehr ärgerlich, aber in den VAE zulässig und führt daher nicht zu einem Anspruch gegen die Fluggesellschaft. Die maximale Zeit, die Passagiere an Bord einer Maschine am Boden gehalten werden dürfen, ist in Deutschland nicht gesetzlich bestimmt. Daher könnten Passagiere selbst dann keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen, wenn der Flug auf einem deutschen Flughafen gestartet wäre.

(2-2015)

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