Corona-Test Wenn das Ergebnis zu spät kommt
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wenn ein Covid-Testcenter aktiv damit wirbt, dass Ergebnisse generell innerhalb einer konkret genannten Zeitspanne vorliegen, diese Zeitspanne dann aber deutlich überschritten wird und Ihnen hierdurch finanzielle Nachteile entstehen, haben Sie durchaus einen Schadensersatzanspruch gegen das Testcenter. Denn die vom Anbieter der Tests genannte maximale Dauer bis zum Eintreffen der Testergebnisse ist von diesem einzuhalten. In Ihrem Fall müssten also sowohl die Kosten des neuen PCR-Tests als auch die für den neuen Flug vom Testcenter übernommen werden. In letzter Zeit ist jedoch zu beobachten, dass immer mehr Anbieter nicht mehr eine maximale Dauer garantieren, sondern lediglich damit werben, dass bspw. 95 Prozent der Testergebnisse binnen 24 Stunden vorliegen, es im Einzelfall jedoch auch länger dauern kann. Bei einem solchen Hinweis besteht dann wenig Erfolgsaussicht auf Schadensersatz.
(3-2021)