Reisegepäck Expeditionsreise ohne Koffer
SO IST DIE RECHTSLAGE
Sie können wahlweise gegenüber der Airline aufgrund des Montrealer Übereinkommens oder gegen Ihren Reiseveranstalter nach den Bestimmungen des Reiserechts Ansprüche geltend machen. Haben Sie vor Ort Noteinkäufe getätigt, sind die Kosten sowohl vom Reiseveranstalter als auch von der Airline zu etwa 75 % zu erstatten (da Sie die Artikel auch nach Reiseende nutzen können, sind es nicht 100 %). Die Kosten müssen Sie binnen 21 Tagen ab Erhalt der Koffer schriftlich gegenüber Airline oder Veranstalter geltend machen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen zudem eine Reisepreisminderung zu leisten. Bei klassischen Urlaubsreisen sind das i. d. R. 25 % für jeden betroffenen Reisetag. Fehlt der Koffer die gesamte Reise über, kann sich die Minderung auf bis zu 35 % erhöhen. Wenn bei einer Expeditionsreise ein großer Teil der Expedition nicht durchgeführt werden kann, da die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände im fehlenden Koffer sind, kann die Minderung auch deutlich höher ausfallen.
(1-2020)