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Gepäckbeförderung Änderung der AGB im Nachhinein zulässig?

Bei Ryanair darf man nur noch ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen, ein zweites, größeres Handgepäckstück ist am Gate gratis abzugeben. Nur Passagiere mit Priority Boarding dürfen weiterhin beide mit an Bord nehmen. Als ich meine Flüge gebucht habe, galt noch die alte Regelung. Ist es legitim, die Beförderungsbedingungen für bereits gebuchte und bezahlte Flüge in Nachhinein zu ändern? Wenn nein, was steht mir zu?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Die Handgepäckbestimmungen rückwirkend auch für alte Buchungen zu ändern, dürfte nach meiner Auffassung nicht zulässig sein. Da Sie allerdings auch weiterhin ein kleines und ein größeres Handgepäckstück kostenfrei mitnehmen können – wenn auch letzteres im Frachtraum und nicht in der Kabine –, entsteht Ihnen hierdurch kein finanzieller Schaden. Da grundsätzlich nur finanzielle Schäden zum Bestehen eines Schadensersatzanspruchs führen, haben Sie keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

(2-2018)
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