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Erstattung? Veranstalter insolvent

Wir haben einen Returnflug für die Strecke Hamburg–Izmir bei einem inzwischen insolventen Veranstalter gebucht. Den Hinflug konnten wir antreten, der Rückflug wurde uns von der Airline mit der Begründung verwehrt, dass das Ticket aufgrund der Insolvenz nicht bezahlt sei. Uns blieb nichts anderes übrig, als das Ticket noch einmal bei der Airline zu kaufen. Was können wir tun? Einen Sicherungsschein haben wir nicht erhalten. Ist das überhaupt zulässig?

SO IST DIE RECHTSLAGE

Wenn Sie bei dem Veranstalter nur die Flüge gebucht haben, liegt keine Pauschalreise vor und der Veranstalter musste Ihnen keinen Sicherungsschein aushändigen. Nun haben Sie bei der Airline das Ticket für den Rückflug noch einmal bezahlt. Ihnen steht in dieser Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter zu. Läuft das Insolvenzverfahren bereits, können Sie Ihren Anspruch nur als Insolvenzforderung anmelden. Ob und wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt davon ab, wie viel da noch zu holen ist.

(4-2016)
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