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Wird ein Flug von einem oder mehreren Veranstaltern oder Unternehmen bedarfsweise bestellt, nennt man das einen Charterflug

Wird ein Flug von einem oder mehreren Veranstaltern oder Unternehmen bedarfsweise bestellt, nennt man das einen Charterflug

FlugreisenWas sind eigentlich Charterflüge?

Jeder hat den Begriff «Charterflug» schon einmal gehört. Doch was unterscheidet diese Art zu Reisen eigentlich von einem Linienflug? REISE & PREISE gibt Auskunft.

Charterflüge sind Bedarfsflüge. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie von einem oder mehreren Auftraggebern - etwa Reiseveranstaltern oder Unternehmen - für einen speziellen Anlass beauftragt werden, wie der Luftfahrtexperte Cord Schellenberg aus Hamburg erklärt. «Die Fluggesellschaft stellt das gesamte Flugzeug zu einem vereinbarten Preis zur Verfügung.» Dazu zählen auch Pilot und Crew. Das wirtschaftliche Risiko liege allein beim Charterkunden.

Veranstalter wie Tui, Neckermann und Alltours verkaufen die Sitzplätze an Passagiere - meist im Pauschalpaket mit Hotelaufenthalt und Transfers. Manchmal werden jedoch auch Einzelplätze eines Charterflugs verkauft. Wenn ein Veranstalter das gesamte Flugzeug für die eigenen Kunden mietet, spricht man von Vollcharter. Sichert er sich nur einen Teil der Sitzplätze, ist das ein Teilcharter.

Ein Linienflug dagegen zeichnet sich dadurch aus, dass er auf Grundlage eines veröffentlichen Flugplans über eine längere Zeit regelmäßig an festen Tagen und zu festen Zeiten verkehrt. «Verkauft werden meist Einzelplätze, aber auch Gruppenbuchungen sind möglich», sagt Schellenberg. Das wirtschaftliche Risiko liege bei der Airline. «Sie führt einen Linienflug unabhängig von der tatsächlich erreichten Auslastung und dem Erlös aller verkauften Sitzplätze durch.»

Um Pauschalreisen zu schnüren, nutzen Reiseveranstalter auch die Kapazitäten von Linienflügen. Ob es sich um einen Linien- oder Charterflug handelt, ist manchmal nicht leicht zu erkennen. So können Fluggesellschaften Sitzplätze eines Charterflugs auch noch einzeln verkaufen, wenn der Veranstalter nicht alle Plätze loswerden konnte.

(18.10.2018, dpa)

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