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In einigen Urlaubsorten ist eine Apotheke - hier in Nizza - gut zu finden. Andernfalls hilft auch die Notfall-Hotline der Auslandskrankenversicherung

In einigen Urlaubsorten ist eine Apotheke - hier in Nizza - gut zu finden. Andernfalls hilft auch die Notfall-Hotline der Auslandskrankenversicherung

Foto: Frank Duenzl

Malaria in Malaysia Versicherungsschutz im Ausland

Ob Malaria oder Seeigelstich: Auslandskrankenversicherungen garantieren auch im Urlaub die richtige medizinische Versorgung. Damit alles glatt läuft, sollten Reisende einige Dinge wissen. Eine Übersicht für den medizinischen Notfall.

Eine Grippe oder ein verstauchter Knöchel sind wohl das Letzte, was man im Urlaub gebrauchen kann. Doch Unfälle und Krankheitserreger machen keine Ferien und suchen ihre Opfer gerne zu den ungünstigsten Zeiten heim.

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Behandlungskosten: »Die Notrufzentrale hat gute Ortskenntnis, was Krankenhäuser und Ärzte angeht, und kann dementsprechend Empfehlungen abgeben«, erklärt Birgit Dreyer von der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

 
Wer merkt, dass eine fiese Krankheit im Anflug ist, kann sich direkt an die Zentrale wenden. »Dort sitzen Mediziner, die Tipps geben können«, erklärt Dreyer. Die nächste Apotheke oder einen guten Allgemeinarzt finden Reisende so wahrscheinlich schneller - vor allem wenn sie schon gesundheitlich angeschlagen sind oder die Landessprache nicht sprechen.
 
Auslandskrankenversicherungen lassen sich in der Regel kurzfristig abschließen. »Ein Abschluss ist jederzeit vor Reiseantritt möglich«, erklärt Gabriela Ulmen, Pressesprecherin bei Hanse Merkur. Am besten wird die Versicherung direkt bei der Buchung abgeschlossen. Noch einfacher ist eine Jahresversicherung. »Die Kosten liegen zwischen 8 und 15 Euro pro Jahr, das lohnt sich auf jeden Fall«, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
 
Wer nur über die gesetzliche Kasse versichert ist, bekommt Behandlungen im Ausland nur in bestimmten Ländern und nur in Höhe der im Reiseland üblichen Kosten erstattet. Und Rücktransporte werden gar nicht übernommen, betont Boss.
 
Damit die Kosten von der Zusatzversicherung übernommen werden, hat der Reisende einige Pflichten. »Ich muss den Versicherer zum Beispiel unverzüglich informieren, wenn ich ins Krankenhaus gehe«, betont Beraterin Boss. Das sei auch im Interesse der Versicherten, erklärt Dreyer von der ERV: Viele Krankenhäuser verlangen eine Vorauszahlung oder eine Bestätigung, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Die gibt es nur bei entsprechender Rücksprache.
 
Auch falls ein Rücktransport notwendig wird, muss die Versicherung eingeschaltet werden. Gleiches gilt, wenn Kinder dabei sind, die nicht mehr betreut werden können, weil Mama oder Papa im Krankenhaus liegen. Die Versicherungen organisieren dann die Betreuung oder zahlen Anreise und Unterbringung für einen Verwandten. Bei ambulanten Behandlungen, zum Beispiel wegen einer Erkältung, reicht es dagegen, wenn Reisende nach dem Urlaub die entsprechenden Belege wie Rezepte, Rechnungen und Quittungen im Original einreichen.
 
Generell ist es also ratsam, sich bei gesundheitlichen Problemen direkt an die Notrufzentrale zu wenden. Erstens kommen Reisende so ihren Informationspflichten nach, zweitens erhalten sie Hilfe und Beratung für die weitere Behandlung. Wie es weitergeht, entscheiden dann die Ärzte vor Ort zusammen mit den Medizinern in der Notrufzentrale. Auch Bergungsaktionen, zum Beispiel bei einem Wanderunfall, können so besser koordiniert werden.
 
Um bei einem Notfall gleich reagieren zu können, sollten Reisende immer eine Kopie der Versicherungspolice dabei haben. Dort finden sie sowohl die Telefonnummer der Notrufzentrale als auch die Versicherungsnummer, die Anrufer zur Identifikation angeben müssen.

(19.11.2015, dpa)
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