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Fluggäste haben viele Rechte, zum Beispiel auf Ausgleichszahlung. Doch viele machen davon keinen Gebrauch

Fluggäste haben viele Rechte, zum Beispiel auf Ausgleichszahlung. Doch viele machen davon keinen Gebrauch

Foto: Phantermedia.net

Ausgleichszahlungen Fluggäste lassen sich Geld entgehen

Wenn der Flieger mit deutlicher Verspätung landet, müssen Fluggäste das nicht klaglos hinnehmen: Ihnen steht nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu. Manche wissen das gar nicht, viele nehmen es nicht in Anspruch.

Fluggästen steht bei Annullierungen und größeren Verspätung nach EU-Recht ein Schadenersatz zu. Doch lediglich zehn Prozent aller Passagiere, die einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben, fordern diesen ein - und von diesen bekommt wiederum nur die Hälfte eine Entschädigung von der Airline. Zu dieser Einschätzung kommt das Fluggastrechtportal Fairplane.

 
Das Unternehmen hat sich wie die Anbieter EUclaim und Flightright darauf spezialisiert, die Kunden bei ihren Ansprüchen gegenüber den Fluggesellschaften rechtlich zu unterstützen. Bei Erfolg vor Gericht kassiert die Firma eine Provision. Sie profitiert also finanziell, wenn möglichst viele Fluggäste ihre Ansprüche erfolgreich einfordern.
 
Nach einer EU-Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, annulliert wurde oder überbucht war. Je nach Flugdistanz werden 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung fällig. Die Verordnung gilt für alle Fluggäste, die ihren Flug von einem Flughafen der EU aus antreten, oder aus einem anderen Land mit einer EU-Fluglinie in die EU fliegen. Nicht zahlen müssen Airlines bei außergewöhnlichen Umständen wie etwa einem starken Unwetter oder einem Vulkanausbruch.
 
Aufmerksamkeit bekam das Thema jüngst durch einen Bericht des WDR. Demnach sollen die Mitarbeiter des Call Centers von Air Berlin Kunden am Telefon ausdrücklich nicht über ihre Ansprüche informieren oder bewusst in die Irre führen, berichtete die Sendung »Aufgedeckt - die geheimen Tricks von Air Berlin«. Die Fluggesellschaft teilte auf Anfrage mit, dass sich die Mitarbeiter in den Call Centern in der Regel gar nicht mit Reklamationen beschäftigen. Jede Forderung nach Entschädigung werde individuell geprüft. Sei der Anspruch berechtigt, zahle das Unternehmen die nach EU-Recht vorgeschriebene Ausgleichszahlung.
 
Fairplane sieht das anders: Das Problem gebe es nicht nur bei Air Berlin. Passagiere würden bei vielen Flugesellschaften einfach ins Leere laufen gelassen, kritisiert das Portal - bei den Airlines gehe Kostenersparnis vor Kundenservice.
 
(22.01.2015, dpa)
 



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