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Bei verpassten Anschlussflügen sind Airlines oft hilfsbereit

Bei verpassten Anschlussflügen sind Airlines oft hilfsbereit

Flugreise Anschlussflug verpasst - was nun?

Kommt ein Passagier ohne eigene Schuld zu spät zum nächsten Flieger, helfen die Airlines in der Regel weiter.

Der Flieger landet zu spät, der Anschlussflug ist längst weg - der Urlaub fängt mit Ärger an. Nun heißt es, Ruhe bewahren und nichts wie hin zum Airline-Schalter. Denn: In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf einen Ersatzflug.

Eigentlich ist die Sache klar: »Die Fluggesellschaft übernimmt keine Verantwortung für das Erreichen der Anschlussflüge«, heißt es in den Standard-Vertragsbedingungen, die den Tickets beiliegen. Einige Gesellschaften folgen jedoch einer Empfehlung des internationalen Luftfahrtverbandes IATA. Die sieht vor, dass die Airline dem Passagier entweder einen alternativen Flug anbietet oder den Reisepreis erstattet.

Der Frankfurter Rechtsanwalt und Experte für Reiserecht Ronald Schmid macht klar: Es kommt darauf an, was man gebucht hat. »Bei einer einheitlich gebuchten Flugverbindung ist die jeweilige Gesellschaft verpflichtet, den Anschluss sicherzustellen. Klappt das nicht, haftet sie und muss die Kosten etwa für eine Hotelunterkunft bis zum Abflug am nächsten Tag oder für einen anderen Flug tragen.« Dabei kommt es nicht darauf an, mit welchen Gesellschaften der Urlauber unterwegs ist, sondern darauf, dass er ein Ticket für die Gesamtstrecke besitzt.

Das bestätigt Austrian Airlines. Dort heißt es: »Falls der Passagier aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges seinen Anschluss verpasst, kümmern wir uns um ihn beziehungsweise um seinen Weitertransport.« Was »kümmern« bedeutet? Da nennt das Unternehmen zum Beispiel einen Ersatzflug oder einen Bodentransport, das Verpflegen des Passagiers und – falls nötig – die Unterbringung in einem Hotel.

Auch die Lufthansa helfe im Fall der Fälle mit »alternativen Flügen, Kost und Logis«, so ein Pressesprecher. Und Singapore Airlines bietet nach eigenen Angaben »in der Regel die kostenlose Umbuchung auf den nächsten Flug. Falls eine Übernachtung erforderlich ist, kommt Singapore Airlines dafür auf.« Für alle Carrier gilt die Ausnahme: Wenn der Reisende selbst schuld ist, dass er den Flug verpasst hat, muss er allein klarkommen. Allerdings lohnt es sich manchmal, mit den Fluggesellschaften zu sprechen. Falls Platz ist, sind manche Unternehmen zu kulanten Lösungen bereit.

Dabei teilen die Airlines mit, es sei nicht relevant, ob der Kunde sich seine Flüge selbst – etwa im Internet – zusammengestellt hat, oder ob er ein Paket bei einem Veranstalter oder im Reisebüro gebucht hat. Wichtig sei vor allem, so die Lufthansa, dass »die Mindestumsteigezeit am Umsteigeflughafen bei der Auswahl der Flüge berücksichtigt wurde«.

Der Haken: Sobald der Kunde zwei unabhängige Beförderungsverträge bei verschiedenen Fluggesellschaften abgeschlossen hat, haftet jede Airline nur für ihre angebotene Leistung.

Ist der Flieger jedoch erst einmal weg, und stellt sich die Airline stur, muss sich der verhinderte Urlauber mit dem jeweiligen Reiseveranstalter oder mit der Fluggesellschaft direkt auseinander setzen. Bei Streitfragen können Verbraucher auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (soep-online.de) einschalten.

(07.03.2018, srt)

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