Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Die strengen Regeln bleiben in Kraft: Reisende dürfen im Handgepäck nur kleine Mengen Flüssigkeit mitnehmen und müssen die Behälter in durchsichtige Plastikbeutel stecken.

Die strengen Regeln bleiben in Kraft: Reisende dürfen im Handgepäck nur kleine Mengen Flüssigkeit mitnehmen und müssen die Behälter in durchsichtige Plastikbeutel stecken.

Foto: Holger Hollemann

Handgepäck Trinkflaschen an Bord weiter verboten

Flüssigkeiten im Handgepäck sind nicht erlaubt. Eigentlich sollte das Verbot im April 2013 fallen. Doch die EU will den Termin verschieben. Ein neues Datum gibt es nicht.   

Flugpassagiere in der EU dürfen auf unbestimmte Zeit keine Wasserflaschen, Shampoo oder Deo mit an Bord nehmen. Das seit sechs Jahren geltende Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck könne aus Sicherheitsgründen nicht im April 2013 gelockert werden. Das teilte die EU-Kommission am Mittwoch (18.7.) in Brüssel mit. Der Termin soll verschoben werden, ein neues Datum nennt die EU-Behörde nicht. Stattdessen empfiehlt Brüssel, von Januar 2014 an Erleichterungen für Duty-Free-Einkäufe von Transferpassagieren einzuführen. Erst auf Basis der Erfahrungen mit den neuen Scannern, die an Flughäfen Flaschen und Behälter durchleuchten sollen, könne dann über das Ende des Verbots entschieden werden.
Seit längerem warnen die EU-Staaten, dass Europas Flughäfen noch nicht mit den nötigen Scannern für Taschen und Rucksäcke ausgerüstet sind. Die EU-Kommission kündigte für Herbst einen Vorschlag an, wie das Verbot phasenweise und »zum frühestmöglichen Termin« aufgehoben werden könne. Aus Kommissionskreisen verlautete, dies sei nach zwei Jahren denkbar. Das Europaparlament muss dem zustimmen.

Derzeit dürfen Reisende im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Behältern mit maximal 100 Millilitern ins Flugzeug mitnehmen. Diese müssen in durchsichtigen Plastikbeuteln stecken. Damit will die EU verhindern, dass Kriminelle Explosivstoffe in Flugzeuge schmuggeln.

Die 27 EU-Staaten hatten das Verbot 2006 als Reaktion auf versuchte Terroranschläge mit Flüssigsprengstoff in Flugzeugen beschlossen. In den USA sind ähnliche Regeln in Kraft. Das Verbot sollte in Europa ursprünglich schon 2011 gelockert werden. »Die Überprüfung der EU-Kommission hat ergeben, dass die Aufhebung des Verbots im April 2013 (...) ein beträchtliches betriebliches Risiko darstellen würde«, schrieb die Behörde.

In einem Punkt sind aber Fortschritte absehbar: Von Januar 2014 sollen es Transferpassagiere aus Nicht-EU-Ländern leichter haben. Die EU-Kommission empfiehlt, dass diese Reisenden ihre Einkäufe aus dem Duty-Free dann behalten dürfen. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land gekauft hat, könnte die verschweißte Tüte beim Umsteigen in Europa mit auf seinen Anschlussflug nehmen. Heutzutage konfiszieren Zollbeamte die oft teuren Produkte.

Wer einen Direktflug nimmt, kann dagegen nach wie vor Alkohol und Kosmetika im Duty-Free einkaufen und - in einer Plastiktüte inklusive Kassenbon - mit an Bord des Flugzeuges nehmen.

Flughafenbetreiber begrüßten die Empfehlung der EU-Kommission. Der Verband Europäischer Fluglinien AEA erklärte, die Beibehaltung des Verbots sei aus Sicherheitsgründen richtig. Tests hätten ergeben, dass die verfügbaren Detektoren bestimmte Flüssigkeiten nicht erkannten, häufig Fehlalarm auslösten und somit die Wartezeit bei Kontrollen erhöhten.

Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV, Ralph Beisel, sagte, die Flughäfen hätten seit langem vor chaotischen Verhältnissen an den Kontrollstellen für Passagiere gewarnt. »Wir sind sehr froh, dass die EU-Kommission jetzt die Macht des Faktischen akzeptiert und endlich vom unrealistischen Zeitplan für eine vollständige Aufhebung der Flüssigkeitsbeschränkungen Abstand nimmt.« 



(19.07.12, dpa)

REISEBERICHTE REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987