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Schildkröte im Gepäck? Exotische Tiere aus dem Ausland dürfen nicht ohne Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden

Schildkröte im Gepäck? Exotische Tiere aus dem Ausland dürfen nicht ohne Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden

Foto: Jens Schierenbeck

Jagdtrophäen Genehmigung für Tiersouvenirs

Ausgestopfte Tiere sind für manche Touristen ein gefragtes Souvenir. Aber für die Einfuhr in Deutschland gelten strenge Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss das Mitbringsel gleich abgeben. Probleme drohen schon bei Teilen von Tieren wie Zähnen oder Knochen.

Ob harmloses Souvenir oder Trophäe von der Großwildjagd: Wer Teile von Tieren oder ausgestopfte Tiere nach Deutschland einführt, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes.

»Als Reisender ist man in der Pflicht, diese Dokumente bei der Einreise vorzulegen«, erklärt Christine Straß vom Hauptzollamt in Frankfurt am Main. Freimengen gelten nur für ganz bestimmte Arten und den persönlichen Gebrauch.  Liegt keine Bescheinigung vor, erteilt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) keine Genehmigung. Der Urlauber muss das Mitbringsel also abgeben.

 
Eine Ausfuhrgenehmigung sollten sich Reisende deshalb unbedingt besorgen. Denn sonst können sie bereits bei der Ausreise aus dem Urlaubsland Probleme bekommen. In Sambia in Südostafrika zum Beispiel gilt ein striktes Ausfuhrverbot für Wildtierprodukte aller Art. Nach den Erfahrungen des Auswärtigen Amtes wurden bereits Deutsche an der Grenze wegen illegalem Besitz von Wildtrophäen kurzzeitig in Haft genommen. Hinzu kommt eine Geldstrafe. Bereits harmlose Souvenirs aus Nationalparks wie Zähne oder Knochen fallen unter die Regelung.
 
Welche Tierarten geschützt sind, regelt weltweit das Washingtoner Artenschutzabkommen. In der EU gelten für einige Arten noch strengere Regeln. Auf die Ausfuhrgenehmigung könnten sich Reisende aber verlassen, wenn das ausstellende Land das Washingtoner Abkommen unterschrieben habe, erklärt Dietrich Jelden, Abteilungsleiter für Artenschutzvollzug beim BfN. Das heißt, die Genehmigung wird in Deutschland anerkannt. Reisende können sich auf der Webseite www.artenschutz-online.de noch im Urlaub darüber informieren, welche Arten im jeweiligen Land geschützt sind und welche bei der Einfuhr nach Deutschland bereits beschlagnahmt wurden.
 
Ein wichtiger Hinweis:
Nicht alles, was im Ausland und dann später in Deutschland eine Genehmigung erhält, ist auch ethisch unbedenklich. Die Genehmigungspraxis des BfN wird von Tierschützern wie der Organisation Pro Wildlife regelmäßig stark kritisiert.

(22.10.2015, dpa)

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