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Mehr als nur ein Stempel: Nicht nur bei der Ein- sondern auch bei der Ausreise müssen Urlauber einige Dinge beachten

Mehr als nur ein Stempel: Nicht nur bei der Ein- sondern auch bei der Ausreise müssen Urlauber einige Dinge beachten

Foto: Andrea Warnecke

Papierkram und Gebühren Stolperfallen bei der Ausreise

Visum, Einreisegebühr, Einladungsschreiben: Über die wichtigsten Vorgaben bei der Einreise wissen viele Bescheid. Doch kaum jemand weiß, dass auch bei der Ausreise einiges zu beachten ist.

Die schönsten Tage des Jahres sind zu Ende, nur noch schnell in den Flieger und nach Hause. So einfach ist es nicht in jedem Land. Vielfach müssen Urlauber nicht nur bei der Ein-, sondern auch bei der Ausreise Formalitäten über sich ergehen lassen. Mitunter werden sie auch noch mal zur Kasse gebeten. Einige Beispiele:

 
Chile: 
Tarjeta de Turismo heißt das wichtige Schriftstück offiziell. Chile-Urlauber erhalten die Touristenkarte bei der Einreise - und sollten sie bis zur Ausreise gut aufbewahren. Denn dann müssen sie sie wieder vorlegen. Eine Ersatzkarte gibt es nur bei der Policía Internacional in Santiago oder in anderen Regionen bei der Policía de Investigaciones.
 
Südkorea:
Nicht nur auf Ausreisekarten, sondern auch auf ihren Reisepass sollten Urlauber gut aufpassen. In Südkorea muss nämlich genau der Pass vorgelegt werden, der auch zur Einreise genutzt wurde. Darauf sollten laut Auswärtigem Amt insbesondere diejenigen achten, die mehr als einen Reisepass besitzen. Wird nicht der zur Einreise benutzte Pass vorgelegt, können die Beamten die Ausreise verweigern. Lassen sich Urlauber nach der Einreise einen neuen Reisepass ausstellen, müssen sie ihn bei der Ausländerbehörde (Immigration Office) registrieren lassen.
 
Tunesien: 
Carte de visiteur non-résident heißt die Touristenkarte in Tunesien. Wie in Chile muss sie ebenfalls bei der Ausreise vorliegen. Wie in Südkorea ist auch in Tunesien die Ausreise nur mit dem Ausweispapier möglich, das bei der Einreise vorgelegt wurde.
 
Kuba: 
Völlig blank sollten Urlauber auf Kuba nicht an den Flughafen kommen. Denn bei der Ausreise ist eine Gebühr von 25 CUC (rund 15 Euro) fällig, die bar am Flughafen zu entrichten ist.
 
Israel: 
Wer über den Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv einreist, erhält im Rahmen eines Pilotprojektes eine Einreisekarte (Border Control Clearance). Diese müssen Urlauber bis zur Ausreise aufbewahren. Am besten führen sie sie immer mit sich. So vermeiden sie Schwierigkeiten zum Beispiel an Kontrollpunkten. Bei der Einreise über andere Grenzübergänge, bei denen das Verfahren noch nicht zum Einsatz kommt, sollten sie darauf achten, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer angibt. Wer über den Flughafen Ben Gurion ausreist, sollte außerdem viel Zeit einplanen. Laut Auswärtigem Amt gibt es dort zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen und Befragungen.
 
Mexiko: 
Auch in Mexiko brauchen Urlauber eine Touristenkarte (genannt FMT). Die erhalten sie während des Fluges oder an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Am Flughafen oder an den Grenzübergängen wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die Ausfertigung der Touristenkarte, die der Reisende bekommt, muss er bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegen.
 
Australien:
Ausreisende müssen in Australien ähnlich wie bei der Einreise ein Formular ausfüllen. Die ganze Ausreiseprozedur kann länger dauern, deshalb sollten sie genügend Zeit am Flughafen einplanen. Zudem wird eine Passenger Movement Charge in Höhe von 38 Australischen Dollar (rund 27 Euro) fällig. Die zahlen sie jedoch in der Regel schon beim Kauf des Flugtickets.
 
Marokko:
Eine spezielle Regelung gilt in dem nordafrikanischen Land für Urlauber, die mit einem Pkw einreisen. Diesen müssen sie bei der Ausreise zwingend wieder ausführen. Andernfalls dürfen sie nicht raus, und es drohen hohe Zollstrafen.
 
Brasilien:
Zur Einreise in Brasilien benötigen Urlauber neben der Zollerklärung auch eine sogenannte Cartao de Entrada/Saida. Sie wird normalerweise im Flugzeug oder auf dem Kreuzfahrtschiff verteilt. Bei der Einreise gibt es von der Bundespolizei einen Stempel. Die gestempelte Karte muss bei der Ausreise wieder abgegeben werden.
 
Indonesien:
Bei Flügen aus Indonesien muss eine Steuer für internationale Flüge zwischen 50 000 Rupien (rund 4 Euro) in Tanjung Pinang und 150 000 Rupien (rund 12 Euro) in Jakarta, Bali und Surabaya entrichtet werden.

(13.08.2013, dpa)
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