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Vielflieger dürfen ihr Ticket auch dann verkaufen, wenn es mit Bonusmeilen erworben wurde

Vielflieger dürfen ihr Ticket auch dann verkaufen, wenn es mit Bonusmeilen erworben wurde

Foto: Andreas Gebert

Reiserecht Vielflieger gewinnt Lufthansa-Prozess

Kann ein Passagier sein Flugticket weiterverkaufen, wenn er es für seine vielen Bonusmeilen erhalten hat? Das Kölner Oberlandesgericht sagt Jal. Die Lufthansa hält dagegen und will wohl weiterstreiten.

Ein Vielflieger hat einen Prozess um ein aus Bonusmeilen eingelöstes Flugticket gegen die Lufthansa gewonnen. Er war demnach berechtigt, das Ticket zu verkaufen. Die Lufthansa durfte ihm folglich auch nicht seine Mitgliedschaft im Vielfliegerprogramm entziehen, entschied am Mittwoch (12. Juni) das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 5 U 46/12).

Die Lufthansa will den Fall nun »aller Voraussicht nach« vor den Bundesgerichtshof bringen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bezieht sich das Urteil nur auf den Einzelfall. Andere Lufthansa-Kunden können demnach nicht ohne weiteres davon ableiten, das sie ihre Bonusmeilen-Tickets nun auch verkaufen dürfen.

Die Lufthansa hatte argumentiert, dass der Kunde das Ticket aus dem Meilenprogramm Miles & More zwar an Freunde oder Verwandte hätte verschenken, nicht aber verkaufen dürfen. Das Bonusmeilen-Ticket bekomme der einzelne Kunde als Lohn für seine Treue, es diene der Kundenbindung. Dieser Effekt werde verfehlt, wenn das Ticket einfach weiterverkauft werde.

Eben das aber sah das Oberlandesgericht anders. Eine emotionale Bindung des Kunden an das Unternehmen Lufthansa lasse sich gerade nicht durch ein Verbot erzielen, befand das Gericht. Denn dann werde dem Kunden ja das von ihm Gewünschte verweigert. Die desbetreffenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Miles & More-Programms erklärte das Gericht deshalb für unwirksam - allerdings eben in dem konkreten Fall.

Das Oberlandesgericht setzte damit ein Urteil des Landgerichts Köln aus erster Instanz außer Kraft. Das Landgericht hatte der Lufthansa recht gegeben. Eine Schadenersatzforderung des Klägers gegen die Lufthansa wies aber auch das Oberlandesgericht zurück. Zudem ließ es Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage grundsätzliche Bedeutung habe.

In einem anderen Bonusmeilen-Streit hatte ein Vielflieger im Februar einen Achtungserfolg erzielt: Die Lufthansa einigte sich mit ihm darauf, Änderungen ihres Meilensystems künftig mit einem Vorlauf von drei Monaten anzukündigen.

(14.06.2013, dpa)

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