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Wieder nicht der richtige Koffer: Wenn das Gepäck am Flughafen nicht ankommt, dürfen sich Passagiere Ersatzgegenstände kaufen

Wieder nicht der richtige Koffer: Wenn das Gepäck am Flughafen nicht ankommt, dürfen sich Passagiere Ersatzgegenstände kaufen

Foto: Tobias Hase

Warten am Kofferband Das passiert mit verlorenem Gepäck

Geschäftiges Treiben am Gepäckband, nur der eigene Koffer ist nicht in Sicht? Spätestens, wenn auf dem Kofferband Runde um Runde gähnende Leere herrscht, heißt es: ab zum Lost & Found-Schalter. Wer vorgesorgt hat, erhöht die Chancen auf ein schnelles Wiedersehen.

Der Urlaub könnte kaum schlechter beginnen: Man ist heil am Zielort gelandet, doch das Gepäck ist erst einmal verschollen. Bei Trekkingreisen, Safaris oder Kreuzfahrten kann das zum echten Hindernis werden. Doch glücklicherweise gibt es Abhilfe.

Wie soll man auch ohne Rucksack und Bergschuhe einen Dreitausender besteigen? »Reisende, die ohne Gepäck am Urlaubsort ankommen, können im Rahmen der Haftungsgrundlagen Ersatzanschaffungen tätigen«, erklärt Sandra Kraft, Pressesprecherin der Lufthansa. Wer Ersatzkleidung oder Toilettenartikel kauft, bekommt die Kosten dafür von der Airline erstattet. Das ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Wichtig zu wissen: Die Höchstgrenze für solche Einkäufe liegt bei rund 1300 Euro. Und: Es gilt der Schadensminderungsgrundsatz. Das heißt: Die Airlines erwarten, dass ihre Fluggäste die Anschaffungskosten so gering wie möglich halten.

 
Dazu gehört auch, zu begründen, warum man die Artikel gekauft hat, erklärt Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. »Die meisten Probleme entstehen, weil die Leute nicht richtig begründen, wofür sie den Schadenersatz wollen«, berichtet die Verbraucherschützerin.
 
Wer sein Gepäck möglichst schnell zurückhaben möchte, sollte den Verlust direkt am Flughafen melden. Denn wer das Gelände einmal verlassen hat, muss nachweisen, dass der Koffer wirklich während der Flugreise verloren ging.
 
Für die Schadens- oder Verlustmeldung gibt es am Flughafen die Lost & Found-Schalter beziehungsweise die Gepäckermittlung. »Zuerst schließen wir aus, ob das Gepäck nicht bereits für einen Weiterflug abgefertigt wurde oder dass es sich um Sperrgepäck handelt«, erklärt Christina Koch, Betriebsleiterin bei der Gepäckermittlung am Frankfurter Flughafen. Dann wird anhand des Gepäckabschnitts, den der Kunde beim Einchecken zusammen mit dem Bordticket erhalten hat, das Gepäckstück ermittelt. Dabei hilft ein digitales Suchsystem, an das weltweit rund 2800 Airports angeschlossen sind. Wenn der Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht aufgetaucht ist, wird die Suche an die Airline übergeben.
 
Die organisiert dann auch den Transport an den Reiseort, zum Beispiel über Zustelldienste oder per Auto. »Die meisten Gepäckstücke werden innerhalb von zwei bis drei Tagen gefunden«, berichtet Koch von ihren Erfahrungen. Laut Zahlen des Lufttransport-IT-Unternehmens SITA lag die durchschnittliche Zustelldauer 2014 sogar nur bei 1,6 Tagen. Insgesamt gehen von 1000 Gepäckstücken 7,3 verloren, werden beschädigt oder kommen verspätet an. Rund 1,3 Millionen Koffer tauchten 2014 gar nicht wieder auf.
 
In diesem Fall ersetzt die Airline den Wert des Gepäcks mit maximal rund 1300 Euro. Reisende mit wertvollerem Gepäck sollten dieses vorher extra versichern, rät Klaar. Außerdem muss die Airline immer schriftlich über vermisste oder beschädigte Gepäckstücke informiert werden, zum Beispiel, indem man das Protokoll vom Lost & Found-Schalter einreicht.
 
Im Rahmen von Pauschalreisen stehen Kunden außerdem Entschädigungen vom Reiseveranstalter zu. Wenn der Gepäckverlust den Reiseablauf stört oder wenn die Urlaubszeit für Noteinkäufe draufgeht, können 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden, erklärt Klaar. Wem der Koffer dagegen auf der Heimreise flöten geht, hat wenig Anspruch auf Schadenersatz: »Man muss davon ausgehen, dass der Kunde an seinem Heimatort noch über Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügt«, begründet Lufthansa-Sprecherin Kraft.

(03.03.2016, dpa)

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