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Namensänderung : Geplatzte Reiseträume: Verkaufen statt stornieren

Namensänderung : Geplatzte Reiseträume: Gebuchten Urlaub nicht antretenFoto: ... GEPLATZTE REISETRÄUME Verkaufen statt stornieren Unfall, Krankheit oder ein Aus in der Partnerschaft: Jedes Jahr können tausende Menschen ihren gebuchten Urlaub nicht antreten. In manchen Fällen kommt die Versicherung für den Schaden auf - doch die hat längst nicht jeder abgeschlossen.Und bei der Trennung vom Partner hilft auch die beste Versicherung nichts. Zum Verdruss über den geplatzten Urlaub kommt dann noch dazu, dass man die Reise nicht einfach zurückgeben kann, sondern erhebliche Stornokosten zahlen muss. Sie betragen zwischen 15 und 80 Prozent des Reisepreises, bei Spezialprogrammen und Städtereisen ist oft sogar die volle Summe fällig. Da hilft nur eines: Die Reise verkaufen.Möglich macht das das Gesetz. Danach kann ein Kunde vor Reisebeginn seine Reise auch auf eine Ersatzperson übertragen. Für die Namensänderung kann der Reiseveranstalter nur eine geringe Gebühr berechnen, Stornokosten fallen nicht an. Erste Anlaufstelle für den Verkauf ist das Reisebüro, in dem man seinen Urlaub gebucht hat. Wer Glück hat, dem kann der Berater einen Kunden nennen, der sich für eine ähnliche Reise interessiert hat. Auf jeden Fall kann er Auskunft über die Höhe der Stornokosten geben. Sie sind Grundlage zur Kalkulation des Verkaufspreises. Dabei gilt natürlich: Je größer der Rabatt auf den ursprünglichen Reisepreis ist, desto eher schlägt ein Käufer zu. Der Berater weiß auch, welche Formalitäten für die Umbuchung auf eine andere Person einzuhalten sind und was das kostet.Ist der Preis kalkuliert, nutzt man alle Möglichkeiten. Man fragt im Freundes- und Kollegenkreis nach, hängt das Angebot in der Firma aus, schaltet eine Kleinanzeige und versendet E-Mails. Die höchsten Verkaufschancen bestehen über das Internet. Der Marktplatz Ebay ist allerdings dafür nicht erste Wahl. Unter der Rubrik "Reise" gibt es zwar auch "Stornoreisen", die Angebote dort sind aber nicht gerade zahlreich und gehen in der Fülle der Offerten von Hotels, Reisebüros und Reiseveranstaltern unter.Anders ist das in dem Internetportal www.stornopool.de. Es ist auf den Verkauf von Stornoreisen spezialisiert und arbeitet sowohl mit Reisebüros als auch direkt mit verhinderten Urlaubern zusammen. Das Konzept ist simpel: Der Verkäufer spart sich einen Gutteil seiner Stornogebühren, der Käufer erhält ein reguläres Katalogangebot zum echtem Schnäppchenpreis. Stornopool verspricht, dass alle Angebote und Daten überprüft werden. So wollen die Vermittler aus Pfullingen in Baden-Württemberg vermeiden, dass sich Anbieter mit ganz normalen Last-Minute-Angeboten einschleichen. GEPLATZTE REISETRÄUME: Verkaufen statt stornierenGünstig: Interessenten können die angebotenen Reisen direkt im Internet buchenFür Privatleute ist das Einstellen der Reisen kostenlos. Eine Provision fließt erst, wenn die Reise erfolgreich vermittelt wurde. Dann berechnet Stornopool 20 Prozent des ersparten Stornobetrags plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, bei einer Stornokostenersparnis von unter 126 Euro sind pauschal 25 Euro Provision fällig. Der Verkäufer bindet sich während der Einstellzeit an Stornopool. Das heißt: Auch wenn er selbst einen Käufer findet, muss er die Reise über Stornopool verkaufen. Interessenten können die angebotenen Reisen direkt im Internet buchen. Die weiteren Formalitäten wie Bezahlung, Namensänderung, Aushändigung der Unterlagen etc. müssen Käufer und Verkäufer selbst regeln.Ganz wichtig beim Verkauf der Reise, gleich auf welchem Weg: So lange die Reise nicht umgeschrieben oder annulliert worden ist, bleibt das Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter bestehen - und damit auch die Pflicht zur Zahlung. Deshalb sollte man von seiner Ersatzperson in jedem Fall Vorauskasse verlangen.Wenn alle Verkaufsbemühungen nicht zum Erfolg geführt haben, dann gibt es eine letzte Chance, doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen: Man weist dem Reiseveranstalter nach, dass er die stornierte Reise wieder verkauft hat. Dann darf der Veranstalter nur eine Bearbeitungsgebühr von meist 30 Euro verlangen. In der Praxis ist es freilich schwer, den Wiederverkauf nachzuweisen. Die Verbraucherzentrale rät, das Reisebüro kurz vor Abflug durch eine Testbuchung überprüfen zu lassen, ob das Angebot ausgebucht war.(Juli 2010, Daniel Hohlfeld, SRTBild: © panthermedia.net - Erika Utz)

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