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Schweinegrippe

REISE & PREISE weitere Infos zu Schweinegrippe: Fluggesellschaften sorgen vor

Schweinegrippe : Schweinegrippe: Fluggesellschaften sorgen vor

Schweinegrippe : Schweinegrippe: Fluggesellschaften sorgen vorFoto: ... SCHWEINEGRIPPE Fluggesellschaften sorgen vorNach dem Ausbruch der Schweinegrippe müssen sich die Passagiere darauf einstellen, am Flughafen und im Ferienflieger mit teils ungewöhnlichen Maßnahmen empfangen zu werden. REISE & PREISE gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Airlines. »Wir folgen den internationalen und üblichen Vorschriften. Um unsere Passagiere nicht zu verunsichern, geben wir dazu jedoch keine weiteren Details bekannt.« Dieses Statement einer europäischen Airline zur Schweingrippe macht deutlich: Nicht nur bei den Fluggästen, auch bei den Fluggesellschaften selbst ist die Verunsicherung groß. Und eine amerikanische Gesellschaft stößt ins gleiche Horn: Man habe die umfassende und gründliche Desinfektionspraxis nicht geändert, wolle aber darüber hinausgehende Angaben nicht machen. Kein Wunder sagt ein Kenner der Branche: Einerseits könne den Erregern mit bekannten Mitteln nicht wirklich auf den Leib gerückt werden, andererseits würden die Unternehmen angesichts der schwierigen Wirtschaftslage so lange auf neue Maßnahmen verzichten, wie es nur ginge. Denn sie müssten ihre Kosten möglichst gering halten. Schweinegrippe: Fluggesellschaften sorgen vorIm Flugzeug: Informationen per Handzettel Informationen per HandzettelViele Tipps und Aktionen sind denn auch eher hilfloser Natur. So drückt das Bordpersonal mehrerer Carrier ihren Passagieren in Risikogebieten einen Handzettel des Robert-Koch-Instituts in die Hand. Wer die typischen Krankheitszeichen wie »Fieber über 38 Grad oder Schüttelfrost, Schnupfen oder verstopfte Nase, Halsschmerzen, Husten oder Atemnot sowie Muskel-, Glieder oder Kopfschmerzen« verspüre, solle sich umgehend ans Flugpersonal wenden, damit rasch eine Untersuchung erfolgen und womöglich eine geeignete Therapie gestartet werden könne. Gesellschaften wie die South African Airline klären beim Check-in mit einem englischen Merkblatt über die »Swine Flu« auf. Und Samer Majali, Chef von Royal Jordanian, erklärt, Passagiere, die mit einer seiner Maschinen aus Risikoregionen in Jordanien landeten, müssten ein spezielles Formular ausfüllen, mit dem die Behörden im Fall der Fälle schneller reagieren könnten. An den Gates stehe zudem medizinisches Fachpersonal bereit, um »verdächtige Fälle« herauszufiltern und die Sicherheit von Gästen und Crew-Mitgliedern zu gewährleisten. »Wir reinigen unsere Maschinen in einem dreistufigen Verfahren gründlich«, sagt Zoë Martin von American Airlines, »allerdings haben die Gesundheitsämter erklärt, dass die Erreger der Schweinegrippe sich auf Oberflächen nicht halten.« Bei Thai ist man da nicht so sicher: »30 bis 40 Minuten vor dem Start werden die Maschinen, die von und nach Hochrisiko-Ländern fliegen, mit einem Desinfektionsmittel gereinigt«, teilt Kommunikationschef Ajcharapron Na Songkhla mit. Dabei würden 36 Stellen zusätzlich zur normalen Reinigung besonders behandelt, etwa Passagiersitze, Toiletten und Bordküche. Die Besatzung sei angewiesen, auf Krankheitssymptome zu achten und im Notfall Atemschutzmasken auszuteilen sowie »angesteckte Gäste von den anderen zu separieren«. Auch All Nippon Air aus Japan desinfiziert aufgrund der Schweinegrippe mehr als früher. Nach dem Aussteigen der Gäste werden nun alle Jets behandelt, die aus den USA in Tokio ankommen. Ohnehin wird bereits seit einigen Jahren bei dem Verdacht auf Viruserkrankungen reagiert und »der Umkreis, wo der Passagier gesessen hat, von einer Spezialfirma gründlich desinfiziert«.  Schweinegrippe: Fluggesellschaften sorgen vorFlugzeugcrews: Zusätzliche Gesundheits-Kontrollen Mundschutz während des gesamten FlugesWie das im einzelnen aussieht, hat Cathay Pacific vorexerziert, die vor wenigen Tagen einen Schweinegrippe-Erkrankten in einer ihrer Maschinen sitzen hatten. Der Passagier musste während des gesamten Fluges von San Francisco nach Hongkong einen Mundschutz tragen. Die Behörden der chinesischen Stadt setzten sich zudem mit den Gästen in Verbindung, die in der gleichen Reihe, bis zu drei Reihen davor und bis zu drei hinter dem Erkrankten gesessen hatten. Dann wurde die Kabine des Fliegers gemäß den Empfehlungen von Weltgesundheitsorganisation und Flug-Transport-Vereinigung (IATA) desinfiziert; das verwendete Mittel wirke »gegen Bakterien, Viren sowie Pilze und ist dabei für Mensch und Umwelt unschädlich«. Außerdem werden die Jets nun noch gründlicher gereinigt, Kissen, Decken, Kopfhörer und Kopfstützenschoner ausgetauscht. Auch die Besatzungen werden kontrolliertSelbst die Besatzungen müssen sich zusätzlichen Kontrollen unterziehen. So sind die Crews von Cathay Pacific angewiesen, vor jedem Flug ihre Körpertemperatur zu messen, um Infektionen auszuschließen. Die Mitarbeiter von Qatar Airways - sowohl an Bord als auch an der Abfertigung - haben sich komplett gegen Grippe impfen lassen, um es dem Erreger so schwer wie möglich zu machen. Und auf Flügen aus den USA trägt die Besatzung sogenannte Chirurgenmasken, um sich vor Viren zu schützen. Auch an die Passagiere werden diese Schutzmasken ausgeteilt. Gereinigt und desinfiziert werden auch Flugzeuge der brasilianischen TAM Airlines. Zusätzlich wird immer dann, wenn ein Verdachtsfall an Bord auftreten sollte, der »gesamte im Flugzeug entstandene Müll als infektiöser Abfall gekennzeichnet, entladen und verbrannt«. Passagiere in Amerika und Asien können also aufatmen - am besten hinter einer Maske. (Marc Reisner, Juni 2009)

Schweinegrippe : Reiserecht: Informationspflicht verletzt - wann es Bares ...

Schweinegrippe : Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibtReiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.(07.01.12, dpa/tmn)

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