Einbruch im Hotelsafe Keine Reisepreisminderung
Zwar werde dadurch der Erholungserfolg der Reise beeinträchtigt, doch sei ein Diebstahl eine Reisestörung, welche dem allgemeinen Lebensrisiko entstamme. AG München, Urteil vom 6.8.2015, Az. 275 C 11538/15
(2-2016)