Entgangene Urlaubsfreuden Balkonien statt Mombasa
Der nächste Flug von Frankfurt nach Mombasa ging erst in drei Tagen – bei einer Gesamtreisedauer von einer Woche inakzeptabel. Der Veranstalter erstattete den Reisepreis, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden gab es jedoch nicht. Landgericht Frankfurt am Main, 17.6.2010, Aktenzeichen: 24 S 243/09