Wer seinen Flug für 2011 vor dem 1. September 2010 gebucht hat, muss keine Luftverkehrssteuer bezahlen. Damit profitieren Reisende von einer Ausnahmeregelung, die der Deutsche Reiseverband (DRV) beim Bundesfinanzministerium ausgehandelt hat. Grundlage ist, dass Reiseveranstalter Kontingente schon vor dem Stichtag eingekauft und wieder weiter verkauft hatten. (Berlin, 20.12.10, tdt)