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Airlines Reisebüros müssen Schwarze Liste auslegen

Reisebüros müssen in ihren Geschäftsräumen aktuell über Fluggesellschaften mit Sicherheitsmängeln informieren. Darauf macht die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam. Die Liste müsse alle Airlines umfassen, die EU-Länder »nicht oder nur mit Beschränkungen anfliegen dürfen«, so Hans-Frieder Schönheit, der dafür zuständige Experte bei der in Bad Homburg ansässigen Organisation.

Diese von der EU erstellte »Blacklist« habe in den Räumlichkeiten auszuliegen. Zumindest aber müsse sie Kunden zugänglich gemacht werden, etwa über die hauseigene Reisebüro-Website mit Link zu der betreffenden EU-Seite. Umgehen Agenturen diese EU-Verordnung (VO-EG 2111/2005), sind sie in der Haftung, wenn ein Urlauber eine solche Fluggesellschaft bucht und zu Schaden kommt. Insgesamt stehen derzeit mehr als 300 Airlines aus aller Welt auf der »Schwarzen Liste«.
 
(Berlin, 29.11.10, tdt)
 

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