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Im Flugzeug Was passiert, wenn ich auf der Toilette rauche?

Für Raucher kann ein Flug schon mal zur Qual werden, da dem Wunsch nach der Zigarette nicht nachgegangen werden kann. Doch welche Konsequenzen drohen Flugreisenden eigentlich, wenn sie doch einen Zug nehmen?
Die Zeiten, in denen Passagiere im Flieger rauchen durften, sind lange vorbei. Trotzdem gibt es immer wieder Fluggäste, die eine Reise ohne Zigarette nicht aushalten und auf der Bordtoilette rauchen. Was passiert dann?
 
Nach Angaben der Lufthansa schaltet sich dann der Rauchmelder an, der umgehend Piloten und Kabinenpersonal warnt. Die Zigarette muss unverzüglich im Aschenbecher gelöscht werden.
 
Doch warum befindet sich überhaupt ein Aschenbecher im Waschraum, wenn das Rauchen an Bord verboten ist? Weil das Wegwerfen der Zigarette in den Mülleimer der Toilette schnell einen Brand auslösen könnte, erklärt Lufthansa.
 
Genau dies passierte im Frühjahr 2017 einem Briten auf einem Flug von Birmingham nach Scharm el Scheich in Ägypten. Der Brand konnte zunächst nicht gelöscht werden, die Maschine musste notlanden. Der Mann wurde von einem Gericht in Birmingham zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Pilot hatte erklärt, in seiner 20-jährigen Karriere noch keine dermaßen gefährliche Situation erlebt zu haben. Im Ausland drohen dabei teils deutlich härtere Strafen als in Deutschland.
 
Und eine Notlandung ist freilich der absolute Ernstfall. In der Regel passiert nichts. Doch auch dann kann es Ärger geben. Das Gesetz zum Nichtraucherschutz verbietet das Rauchen laut Luftfahrtbundesamt (LBA) auch in Flugzeugen. Und Airlines dürfen es aufgrund ihres Hausrechts untersagen. Verstoßen Passagieren gegen das Verbot, drohen eine Anzeige und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. 
 
Darüber hinaus sind laut dem Lufthansasprecher Schadenersatzforderungen möglich: Denn in der Regel wird die Crew an Bord den Passagier zum Öffnen der Toilettentür auffordern, sobald der Rauchmelder Alarm schlägt. Erfolgt dies nicht, besteht die Möglichkeit, die Waschraumtür von außen zu öffnen. Für entsprechende Schäden muss laut Lufthansa der Passagier aufkommen.

(09.11.2017, dpa)
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