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Hat der Reisende das vorgeschriebene Visum?

 

Hat der Reisende das vorgeschriebene Visum?

Reisen in ferne LänderUm Dokumente muss sich jeder selbst kümmern

Wer in ferne Länder reist, muss sich um Visa und andere Dokumente selbst kümmern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Es hätte so schön werden können: Ein Reisender war mit der Maschine einer deutschen Fluggesellschaft von Frankfurt nach Neu-Delhi unterwegs. Dort angekommen allerdings, endete der Aufenthalt, bevor er richtig begonnen hatte. Die örtlichen Behörden nämlich stellten fest, dass der Reisende nicht das vorgeschriebene Visum hatte. Sie schickten den Mann zurück. Auch die Airline bekam Ärger: Die Inder forderten von ihr ein Bußgeld von 100.000 Rupien, gut 1.400 Euro. Diesen Betrag wollte die Fluggesellschaft von dem Reisenden zurückhaben. Tatsächlich bekam sie vor dem erstinstanzlichen Amtsgericht Recht, die Berufung des Mannes vor dem Landgericht blieb ohne Erfolg. Nun urteilten die höchsten deutschen Richter (Az.: X ZR 79/17). Die Karlsruher Juristen fanden dabei deutliche Worte. Natürlich müsse jeder Fluggast, der in ein fernes Land reise, sich um die notwendigen Ausweispapiere und Visa selbst kümmern. Das sei nicht nur »Obliegenheit, sondern eine vertragliche Nebenpflicht«. Dabei müsse die Fluggesellschaft den Passagier auch nicht vorab ausdrücklich über Einreisebestimmungen informieren. Vielmehr sei »ein Fluggast schon im eigenen Interesse gehalten, sich vor dem Abflug die für die Einreise in einen Transit- oder Zielstaat von diesem verlangte Papiere einschließlich eines etwa notwendigen Visums zu verschaffen und diese Dokumente während des Fluges mitzuführen«. Daher müsse der verhinderte Indien-Besucher zahlen. Die Robenträger gaben den Beteiligten jedoch auch ein großes Aber mit auf den Weg: Die Airline hätte schon im eigenen Interesse vor dem Abflug überprüfen müssen, ob die Passagiere über das notwendige Visum verfügten. Den Unternehmensmanagern erklärten die Richter: »Eine allgemeine Kontrolle der Einhaltung der Pass- und Visavorgaben (…) ist nicht derart komplex, dass sie einem Luftverkehrsunternehmen wie der Klägerin, das regelmäßig Flüge nach Indien durchführt, nicht zugemutet werden könnte.« Daher treffe die Airline ein Mitverschulden. Jetzt muss die Vorinstanz, das Landgericht, neu verhandeln.


(29.08.2018, srt)
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