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Kommt man erst nach Mitternacht am Zielort an, muss die Airline die Taxifahrt bezahlen.

 

Kommt man erst nach Mitternacht am Zielort an, muss die Airline die Taxifahrt bezahlen.

Späte Ankunft am AirportAirline muss nach Mitternacht Taxi zahlen

Ein Flug verspätet sich oder fällt ganz aus - dafür kann es verschiedenste Gründe geben. Kommen Reisende deshalb aber erst nach Mitternacht am Zielort an, muss die Airline die Taxifahrt nach Hause bezahlen.

Dies gilt dann, wenn die Weiterfahrt zum Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zeitnah möglich ist. In dem vor dem Amtsgericht Wedding in Berlin verhandelten Fall (Az.: 14 C 514/16) ging es um eine Flugreise von Ibiza über Stuttgart nach Berlin. Die beklagte Fluggesellschaft führte beide Flüge durch, der Anschluss in Stuttgart wurde jedoch gestrichen. Die Passagiere wurden daher mit Bussen nach Berlin gefahren. Die Klägerin erreichte den dortigen Flughafen erst nach Mitternacht. Die Taxikosten von 44,80 Euro für die Heimfahrt muss laut Urteil die Airline zahlen. Die Klägerin bekam zudem eine Entschädigung nach EU-Recht zugesprochen. Die Fluggesellschaft hatte zunächst nur 250 Euro gezahlt und die Teilstrecke Stuttgart-Berlin zugrunde gelegt. Das Gericht sprach der Frau jedoch 400 Euro zu. Zu berücksichtigen sei die längere Gesamtstrecke – damit gab es mehr Geld.


(29.08.2018, dpa)
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