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Hochwasser in Thailand Was Urlauber wissen müssen

Bangkok ist von Hochwasser bedroht. Bisher waren die Sehenswürdigkeiten zugänglich.

Aber nun ist nicht mehr sicher, ob Ausflugsprogramme immer wie geplant möglich sind. Falls nicht, können Pauschaltouristen das als Reisemangel reklamieren.

Pauschalurlauber in Thailand können es unter Umständen als Reisemangel geltend machen, wenn Ausflüge wegen des Hochwassers ausfallen. »Dabei kommt es aber immer auf die konkrete Buchung an«, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht aus Hannover. Ein Mangel liege nur vor, wenn Abstriche vom versprochenen Angebotspaket in Kauf genommen werden müssen. Dies gelte zum Beispiel, wenn ein gebuchter Tagesausflug ersatzlos gestrichen wird. Der Fakt, dass es sich bei der Flut um »höhere Gewalt« handelt, sei dabei nachrangig.

Seit Wochen kämpfen einige Regionen im Norden Thailands mit Hochwasser. In der Hauptstadt Bangkok spitzt sich die Lage zu. Das Geschäftszentrum und die touristischen Attraktionen sind bisher geschützt, das Wasser steht allerdings bereits an der Oberkante der Deiche und die Katastrophenschutzverordnung wurde in Kraft gesetzt. Im Nordteil der Stadt ist eine Flutbarriere gebrochen. Das Krisenzentrum forderte mehr als 30 000 Menschen dazu auf, sich in Sicherheit zu bringen. Auch der Inlandsflughafen in Bangkok ist vom Hochwasser bedroht.

Urlaubern, die darüber nachdenken, eine Reise nach Bangkok nicht anzutreten, empfiehlt Degott frühzeitig mit ihrem Veranstalter in Kontakt zu treten. Dieser habe die Pflicht, Informationen aus der Urlaubsregion zu sammeln und weiterzugeben. »Man muss genau darauf achten, wann abzusehen ist, dass eine Reise nicht unbeeinträchtigt durchgeführt werden kann.« Erst dann bestehe überhaupt die Chance, nicht auf hohen Stornogebühren sitzen zu bleiben.

Bisher rät das Auswärtige Amt zwar nicht ausdrücklich vor Reisen nach Bangkok oder nach Thailand insgesamt ab. Die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Reise durch die Folgen des Hochwassers steige in Bangkok und Umgebung jedoch ständig, sagt Degott.

Hinweise des Auswärtigen Amtes zu Thailand

(27.10.11, dpa/tmn)

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