Fernbusreisen Bei Verspätung Anrecht auf Entschädigung
Fernbus-Reisende in Europa haben bei Verspätungen ein Anrecht auf Entschädigung, das entschied jetzt das EU-Parlament in Brüssel.
Damit haben Bustouristen nun die gleichen Rechte wie Flug- und Bahnreisende. Die neue Regelung gilt allerdings nur dann, wenn eine Strecke von mindestens 250 Kilometern zurückgelegt wird. Bei Verspätungen von zwei Stunden, Überbuchungen und Absage der Fahrt ist das Busunternehmen künftig verpflichtet 50 Prozent des Ticketpreises erstatten. Gestrandete Passagiere haben zudem ein Anrecht auf ein Hotelzimmer.
(Hamburg, 2.12.10, rp)