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Kunden sollten möglichst Gutscheine für abgesagte Reisen nutzen

Kunden sollten möglichst Gutscheine für abgesagte Reisen nutzen

Coronavirus Möglichst Gutscheine für abgesagte Reisen nutzen

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise werden zahlreiche gebuchte Reisen abgesagt. Wie sollten sich Kunden jetzt verhalten?

Urlauber und Reiseveranstalter sollten bei abgesagten Reisen auf Rat von Verbraucherschützern möglichst auf Gutscheine setzen. Das rät der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller.

«Verbraucher müssen frei entscheiden können, ob der Reisepreis erstattet werden soll oder sie das Angebot eines mindestens ein Jahr lang gültigen Gutscheins annehmen, den sie flexibel einsetzen können», sagte Müller weiter. Wer das könne, solle aber Gutscheine nutzen, um den Reiseunternehmen Liquidität zu erhalten.

Die Bundesregierung hat wegen der Coronavirus-Krise eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Unabhängig von der Rechtslage müssten die Veranstalter Verbrauchern jetzt bei Pauschal- und individuell gebuchten Reisen transparente und kulante Möglichkeiten zur Umbuchung geben, forderte Müller.

Die Bundesregierung solle Gutscheine mit einem Insolvenzschutz absichern. Staatshilfen sollten Reiseanbieter nur bekommen, wenn sie den betroffenen Verbrauchern kulante Regelungen anböten.

(17.03.2020, dpa)

 
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