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Entschädigung Fast jeder hundertste Fluggast hat Anspruch darauf

Flugreisende brauchen Verspätungen oder Ausfälle oft nicht einfach hinzunehmen. Ist die Fluggesellschaft schuld, muss sie für eine Entschädigung aufkommen. In Deutschland müsste das jährlich in rund 1,3 Millionen Fällen passieren - eigentlich.

Fluggesellschaften müssen fast jeden hundertsten Fluggast wegen zu spät oder gar nicht gestarteter Flüge entschädigen. In Deutschland haben pro Jahr rund 1,3 Millionen Passagiere so große Unannehmlichkeiten, dass die Fluggesellschaften ihnen laut EU-Fluggastrechteverordnung einen finanziellen Ausgleich zahlen müssten. Das teilt das Verbraucherportal Flightright mit, das verschiedene Flugdatenbanken ausgewertet hat, die alle Flüge sowie Verspätungen und Ausfälle erfassen. Damit hätten deutsche Verbraucher pro Jahr ein Anrecht auf rund 665 Millionen Euro.
Viele Airlines hielten sich jedoch nicht an die Verordnung der Europäischen Union. Entschädigungsanfragen würden in 80 Prozent der Fälle von vornherein zurückgewiesen. Eine Entschädigung steht Passagieren immer dann zu, wenn die Fluggesellschaft die Unannehmlichkeiten selbst verschuldet hat, etwa bei technischen Defekten. Anders ist die Lage bei außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiele extremen Wetterverhältnisse.

(29.11.12, dpa/tmn)

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