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REISE und PREISE

Fernbus Bei Gepäckverlust steht Schadenersatz zu

Verschwindet auf einer Reise mit dem Fernbus ein Gepäckstück, wollen einige Unternehmen dafür nicht haften. Sie schließen die Haftung daher in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von vornerein aus. Dennoch müssen sie in manchen Fällen Schadenersatz leisten.

Fernbusunternehmen können die Haftung für verloren gegangenes Gepäck nicht einfach ausschließen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az: 283 Js 5956/15) hervor, worauf das »ARCD Clubmagazin« (Ausgabe 3/2016) hinweist.

Demnach haben Fernbusunternehmen die Pflicht, neben Reisenden auch deren Gepäck zu transportieren. Für Koffer und Taschen ergibt sich damit eine Obhutspflicht für das Unternehmen. Geht ein Gepäckstück auf einer Busreise verloren, muss das Fernbusunternehmen für dessen Verlust haften.

Im konkreten Fall war der Koffer einer Frau auf einer Fahrt zwischen Dresden und München verloren gegangen. Der Bus hatte auf der Route an zwei weiteren Orten gehalten. Die Frau meldete ihren Verlust bei dem Unternehmen. Das verwies auf den generellen Haftungsausschluss in den eigenen Geschäftsbedingungen (AGB) und lehnte einen Ersatz ab.

Das war nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es sei zumindest grob fahrlässig, keine Sicherungsmaßnahmen für das Gepäck zu treffen. Das Fernbusunternehmen muss deshalb Schadenersatz für den Kofferverlust an die Frau zahlen.

(22.03.16, dpa/tmn)

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