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FLUGREISEN Rechte bei Stornierung

Köln, 22.11.10 (tdt) – Tritt ein Fluggast seine gebuchte Reise nicht an, stehen ihm die im Voraus gezahlten Steuern und Gebühren zu. Doch kaum eine Fluggesellschaft erstattet die Extras freiwillig – Kunden sind gezwungen, das Geld zurückzufordern. Airlines schieben diesem Anspruch oft mit komplizierten Antragsformularen und hohen Arbeitsgebühren einen Riegel vor, die meisten Kunden verzichten dann genervt auf ihr Geld.

Jetzt verbot das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 76/10) diese verbraucherfeindliche Praxis: Es untersagte Germanwings, solche aufgeblähten Formulare zu verwenden. Die - mit der Hand auszufüllenden - Papiere seien »ein belastendes, unverhältnismäßiges Hindernis für den Verbraucher.«

Die Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa (LH), die ihre Tickets überwiegend online vertreibt, verlangte mehr als 50 Angaben. Die Formulare mussten zudem mit der Post per Einschreiben in einem größeren Umschlag verschickt werden. Auch wurde eine Bearbeitungsgebühr von 5,50 Euro verlangt.

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