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Pauschalreiserichtlinie Mehr Rechte für Urlauber beihöherer Gewalt

Die EU will Urlauber im Falle höherer Gewalt in Zukunft besser stellen.

Teilen sich bis jetzt Unternehmen und Kunde nach einem solchen Ereignis – meist unvorhersehbare Naturkatastrophen wie etwa Waldbrände, Hurrikans oder Überschwemmungen - die zusätzlichen Kosten für einen zwangsweise erzwungenen längeren Aufenthalt, müssen die Reiseanbieter in Zukunft bis zu fünf Übernachtungen zum Preis von bis zu 125 Euro übernehmen.
Das geht aus dem jetzt vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entwurf zur Neufassung der Pauschalreiserichtlinie hervor, die aber frühestens 2017 wirksam wird. Zuvor müssen sich die Volksvertreter mit den Mitgliedsstaaten im Rat einigen, dann kommt es zu einer Übergangsfrist von zwei Jahren, um das Gesetz in nationales Recht umzusetzen.
Der für die Tourismusindustrie zuletzt teuerste Fall von höherer Gewalt war die Aschewolke im April 2010. Deutschlands Reiseveranstalter verloren damals 110 Millionen und ihre Kunden 100 Millionen Euro. Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert das Vorhaben aus Brüssel und befürchtet Preissprünge auf dem Reisemarkt.
Da es gegen solche Risiken keine Versicherungen gibt, hätten die nun drohenden Belastungen einen »direkten Effekt auf die Preiskalkulation«. Im Reisejahr 2012/13 hatten Deutschlands Reiseveranstalter 40 Millionen Verbrauchern die Ferien organisiert und damit mehr als 25 Milliarden Euro umgesetzt.

(18.03.14, tdt)

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