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Reise mit Betäubungsmitteln Beglaubigung nicht vergessen

Patienten müssen bei Auslandsreisen nicht auf betäubungsmittelhaltige Medikamente verzichten.

Es sind allerdings einige Regeln bei den Grenzkontrollen zu beachten.

Vor allem muss die Menge der Dauer der Reise angemessen sein. Die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens verlangen darüber eine Bescheinigung des Arztes, die von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein muss. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn hin.

Für den Urlaub in Ländern außerhalb des Schengenraum muss die Bescheinigung in mehreren Sprachen vorliegen. Wichtig sind Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise. Auch dieses Schriftstück muss beglaubigt sein. Da einige Länder noch weitere Auflagen haben, empfiehlt es sich, vor der Abreise die Bestimmungen beim jeweiligen Konsulat zu erfragen, rät das Institut.

Hinweise zur Medikamenten-Mitnahme

(9.6.2011, dpa/tmn)  

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