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Reiseapotheke Bei der Reiseplanung an Bescheinigung für Arzneimittel denken

Wer auf Medikamente mit betäubenden Inhaltsstoffen angewiesen ist, sollte, bevor er auf Reisen geht, besondere Vorkehrungen treffen. Sonst drohen bei der Einreise große Überraschungen.

Ist ein Urlauber unterwegs auf betäubungshaltige Arzneimittel angewiesen, braucht er bei Reisen in die Schengen-Mitgliedstaaten eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Darauf weist die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin. Die Menge darf den persönlichen Bedarf für 30 Tage nicht überschreiten. Liegt das Reiseziel außerhalb des Schengenraums, empfiehlt die Behörde, sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt geben und ebenfalls von der Gesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen. Das Schreiben sollte dem »Leitfaden für Reisende« des International Narcotics Control Board (INCB) entsprechen. Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer des Trips müssen enthalten sein. Die Einfuhrbestimmungen für betäubungshaltige Arzneimittel sind weltweit sehr unterschiedlich geregelt. Daher ist es der Behörde zufolge ratsam, sich vor der Reise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu erkundigen, ob die Medikamente mitgenommen werden dürfen, in welchen Mengen und ob weitere Formulare dafür nötig sind.

(14.06.13, dpa/tmn)

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