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Flugreisen Arznei nur mit ärztlicher Bescheinigungins Handgepäck

Arzneimittel im Handgepäck können bei Flugreisen zum Problem werden. Haben Urlauber keine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Medikamente in englischer Sprache dabei, laufen sie Gefahr, sie bei einer Kontrolle abgeben zu müssen.

Ältere Reisende und chronisch Kranke, die dauerhaft auf Medikamente angewiesen sind, sollten vor der Reise mit ihrem Hausarzt ihren Bedarf und die Einnahme während des Urlaubs absprechen. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Die Arzneien in den Koffer zu packen, ist riskant: Kommt der Koffer abhanden, sind auch die Medikamente weg.
Strenger sind die Regeln bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln: Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens brauchen Patienten nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Dokument, das vom Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt wurde. Für Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien des International Narcotics Control Board (INCB) ausstellen zu lassen. Diese muss ebenfalls beglaubigt werden und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten.

(16.02.12, dpa/tmn)

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