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REISE & PREISE weitere Infos zu Thailand: Gratisnächte gegen Urlauberflaute

Urlauber : Thailand: Gratisnächte gegen Urlauberflaute

Urlauber : Thailand: Gratisnächte gegen UrlauberflauteFoto: ... THAILAND Gratisnächte gegen Urlauberflaute Nach dem Chaos in Bangkok bleiben die Gäste weg - beste Aussichten für Schnäppchenjäger. Die Flughafenbesetzung in Bangkok traf den Thailand-Tourismus mitten in der Hochsaison und verschreckte viele Urlauber. Jetzt versuchen Hotels und Fluglinien mit Preisaktionen wieder Gäste ins Land zu locken. In Deutschland muss man allerdings noch nach Angeboten suchen.Die Zahlen für die thailändische Tourismusindustrie klingen dramatisch. Drei Millionen Gäste sind den Hotels nach der Flughafenblockade für die Wintermonate abgesprungen, so erste Schätzungen des Reiseverbandes. Der Schaden summiere sich auf umgerechnet zweieinhalb Milliarden Euro, rechnet die Tourismusbehörde TAT vor. Des einen Leid, des anderen Freud: Die Aussichten für Schnäppchenjäger auf einen billigen Urlaub in Thailand waren selten besser als heute. Hotels, Fluggesellschaften und örtliche Reiseunternehmen seien bereit, ihre Preise um 30 bis 50 Prozent zu senken, um die Hochsaison noch zu retten, berichtet die Tageszeitung The Nation. 500 Hotels bieten zwei Nächte zum Preis von einer. Wo Übernachtungen sonst umgerechnet 60 Euro kosten, gibt es Zimmer jetzt schon für 20 Euro. Der Billigflieger Air Asia verschenkte an zwei Tagen 100000 Tickets aus den Nachbarländern nach Thailand. Bangkok Airways verkauft Tickets von der Hauptstadt nach Chiang Mai oder Phuket und zurück für 80 Euro.Doch der dramatische Preisverfall geht an Deutschland fast vorbei. Neckermann ist bislang der einzige Reiseveranstalter, der in die Offensive geht. »Bis zu 250 Euro Preisabschlag" versprechen die Möglichmacher bei allen Neubuchungen mit Thai Airways nicht nur nach Bangkok. Der Abschlag gilt auch für Phuket, Koh Samui und Krabi. Die Preissenkung gilt für Buchungen ab sofort bis zum 11. Februar. Die Reisen müssen bis Ende März angetreten sein. Eine Woche mit Frühstück im Dreisterne-Resort Chaweng Buri Resort direkt am feinsandigen Strand auf Koh Samui kostet 1244 Euro. Urlaub in Pattaya gibt es für weniger als 1000 Euro - und das in der Hochsaison. Andere Veranstalter wollen von Preissenkungen noch nichts wissen, denn ihr Geschäft läuft auch so. »Das Thema ist eigentlich durch«, sagt Matthias Rotter von Meier's Weltreisen. Der Fernreisespezialist ist einer der großen Thailand-Anbieter. Der Umsatz liege auf Vorjahresniveau, die Neubuchungen 20 Prozent im Plus. "Phuket und der ganze Süden Thailands war von der Krise überhaupt nicht betroffen«, so Rotter. Nur in Bangkok herrschte Chaos. »Aber das war kein Tsunami, und wir sehen, dass unsere Kunden Thailand treu bleiben." Einige seien auf Bali umgeschwenkt, was der indonesischen Insel einen Boom beschert. Auch die deutschen Fluggesellschaften sehen offenbar keinen Anlass für Preissenkungen. Air Berlin, Condor und Lufthansa halten die Flugpreise hoch. Unter 800 Euro ist derzeit kein Ticket nach Bangkok oder Phuket zu bekommen, normal sind eher 1000 Euro.Thailand: Gratisnächte gegen UrlauberflauteSonderpreise: Tickets nach Bangkok schon ab 670 EuroWer sparen will, muss Thai Airways fliegen. Dort gibt es Tickets nach Bangkok schon ab 670 Euro, nach Phuket und Koh Samui für wenig mehr. Die Sonderpreise liegen bis zu 300 Euro unter dem normalen Tarif zur Hauptsaison, so ein Sprecher von Thai Airways. Die Zahl der billigen Plätze ist begrenzt, und sie müssen bis zum 15. Februar gebucht werden.Schnäppchenjäger, die jetzt günstig in Thailand Urlaub machen möchten, müssen ihre Ferien selbst organisieren. Für viele Thailand-Fans ist das allerdings nichts Neues. Sie kaufen hier meist nur ein Ticket und kümmern sich dann erst vor Ort um eine Bleibe.(Thomas Hartung, Dezember 2008)

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Urlauber : Reiserecht: Woran der Urlauber denken muss

Urlauber : Reiserecht: Rundum-Betreuung durch den ReiseveranstalterFoto: ... REISERECHT Woran der Urlauber denken muss Wer eine Pauschalreise bucht, der erwartet zu Recht eine Art Rundum-Betreuung durch den Reiseveranstalter.  Wer gedankenlos, leichtsinnig oder gar rücksichtslos handelt, der ist selber schuld, wird zur Verantwortung gezogen.Vor der Reise:Der Reiseveranstalter muss zwar über notwendige Reisedokumente informieren. Doch die Beschaffung ist Sache des Urlaubers. Wer mit abgelaufenem Ausweis, fehlendem Visum oder ohne vorgeschriebene Impfung am Check-in-Schalter erscheint, der kann zurückgewiesen werden. Ebenso übrigens, wer alkoholisiert, mit ansteckender Krankheit oder penetrantem Schweißgeruch an Bord eines Flugzeuges möchte. Urlauber müssen auch ihre Reiseunterlagen rechtzeitig vor Ferienstart prüfen und Unklarheiten durch Rückfragen klären.Im Zweifelsfall gilt, was in der Reisebestätigung schriftlich zugesichert wird und nicht, was ein Reisebüromitarbeiter erklärt hat (AG Frankfurt am Main, Az.: 212 C 1623/09). Eine Pflicht zur Rückbestätigung von Flugzeiten besteht hingegen nicht. Allerdings: Wird ein Flug Monate im Voraus gebucht, so sollte der Reisende vor Abflug nochmals prüfen, ob Flugzeiten geändert wurden. Tut er's nicht und verpasst die Maschine, so trifft ihn ein Mitverschulden (AG Hamburg-Altona, Az.: 316 C 151/09). Das gleiche gilt, wenn er - ohne nachzufragen - auf fehlende Reiseunterlagen zu lange wartet und deswegen den Start in den Urlaub verpasst (AG Aschaffenburg, Az.: 112 C 2695/09).Schließlich: Vor allem bei körperlich anspruchsvollen Trips - wie pauschal gebuchten Trekkingreisen - heißt es ehrlich sein und die eigene Fitness korrekt angeben. Denn wer etwa eine Bergtour bucht und sich vor Ort als unfit erweist, den darf der Reiseleiter vom Abenteuer ausschließen, und der Betroffene hat für Extrakosten selbst aufzukommen (so etwa LG Kempten, Az.: 53 S 244/09).Auch Pünktlichkeit bei der Abreise ist wichtig, vor allem beim Einchecken am Airport. Deshalb muss der Reisende auch bei der Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Als ein Urlauber bei der Anfahrt mit dem Auto schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde - und deshalb die Maschine verpasste -, konnte er auch vom Unfallgegner deswegen keinen Schadensersatz fordern (AG Menden; Az.: 4 C 53/05). Reiserecht: Woran der Urlauber denken mussWährend der Reise: Keinen Lärm und keine Randale verursachen oder andere Gäste beleidigen Während der Reise:Der Pauschalurlauber hat hier so genannte »Treuepflichten«, soll heißen: Er darf die Urlaubsfreude anderer Hotel- oder Badegäste nicht durch Lärm, Randale oder Beleidigungen stören. Tut er's doch, kann ihn der Veranstalter abmahnen und - wenn dies nichts nutzt - sogar den Reisevertrag kündigen. Klagen andere Urlauber wegen der Störungen, muss der Störenfried auch dafür haften. Doch haben Gerichte immer wieder entschieden: Im »Zeitalter des Massentourismus« muss der Urlauber auch einiges klaglos als reine »Unannehmlichkeit« hinnehmen - zum Beispiel rülpsende Tischnachbarn im Speisesaal (AG Hamburg, Az.: 9 C 2334/94).Ein Dauerbrenner: Reisende versuchen, eigenen Leichtsinn oder schlicht persönliches Pech dem Reiseveranstalter anzulasten. Beliebt ist hier das Ausrutschen auf nassen Fliesen am Hotelpool, Stürze im Reisebus (weil Urlauber sich nicht festhielten oder aufstanden), Kopfsprung in zu niedriges Wasser, Diebstahl von Wertsachen, die unzureichend gesichert waren. Hier sehen Juristen immer ein Mitverschulden oder gar die Alleinschuld des Reisenden, sprechen gerne von der »Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos«.Ähnliches gilt, wenn Urlauber fehlende Dinge beklagen, die ihnen vom Veranstalter aber gar nicht zugesichert wurden, sprich: Sie haben bei der Buchung nicht richtig aufgepasst, den Urlaubsprospekt nur oberflächlich studiert. War darin zum Beispiel nur von einem »weiten Strand« die Rede, so darf niemand meckern, wenn er am Ziel keinen Sand-, sondern einen Kiesstrand vorfindet. Und als ein Raucher klagte, weil er in seinem spanischen Hotel nicht rauchen durfte, beschieden ihm die Richter: Da das »Vorhandensein von Raucherzimmern und/oder -zonen« nicht vereinbart war, durfte dies der Gast auch nicht erwarten (AG Duisburg, Az.: 51 C 3840/08). Reiserecht: Woran der Urlauber denken muss Nach der Reise: Reisemangel nur während des Urlaubs beim Reiseleiter meldenNach der Reise:Hier geht's vor allem um Formalitäten und Fristen, denn: Einen möglichen Reisemangel nur während des Urlaubs beim Reiseleiter »anzuzeigen«, das reicht nicht aus, um später deswegen eine Minderung des Reisepreises durchzusetzen. Dafür, so will es das Gesetz, muss der Urlauber seine Ansprüche zusätzlich auch beim Veranstalter geltend machen, und zwar innerhalb eines Monats »nach vertraglichem Reisende«. Was immer wieder passiert: Frustrierte Heimkehrer zögern zu lange und melden ihre Ansprüche zu spät an. Hier sind sich Richter dann einig: Ganz egal, ob es tatsächlich einen Reisemangel gab oder nicht - nach Ablauf der Frist ist der Anspruch perdu.(Juli 2010, Elias Elo, SRT)

Urlauber : Reiserecht: Schneechaos in Alpen - diese Rechte haben Url...

Urlauber : Reiserecht Schneechaos in den Alpen - dieseRechte haben Sie als UrlauberDer Schnee sorgte für Chaos in den Alpen. Viele Urlauber saßen fest. Dafür können sie ihren Reiseveranstalter nicht in die Pflicht nehmen. Welche Rechte eingeschneite Urlauber haben, darüber klärt Reiserechtler Paul Degott auf.»Ist der Urlaub zu Ende, und die Reisenden können wegen blockierter Straßen nicht nach Hause fahren, ist der Veranstalter außen vor«, sagte der Reiserechtler Paul Degott. Auch einen Verdienstausfall müsse er dann nicht begleichen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Veranstalter Urlaubern ausdrücklich rät, angesichts starker Schneefälle im Hotel zu bleiben. Dann müsse er dafür auch die Kosten übernehmen.Da die meisten Skireisen mit eigener Anreise gebucht werden, haben Veranstalter laut Degott in der Regel nicht die Pflicht, Kunden nach Hause zu befördern. Eingeschneite Urlauber können also nicht darauf pochen, mit dem Hubschrauber ausgeflogen zu werden, wenn alle Straßen gesperrt sind. Veranstalter von Busreisen müssten die Urlauber zwar wieder nach Hause transportieren - aber erst, sobald die Straßen frei sind. So lange müssen sich betroffene Urlauber also gedulden.Sind wegen der Schneemassen und erhöhten Lawinengefahr die Skipisten gesperrt, müssen Veranstalter Reisekosten zurückbezahlen, wenn sie im Katalog die Zusicherung gemacht haben, dass Skifahren möglich ist.Kommen Reisende wegen gesperrter Straßen gar nicht an ihren Urlaubsort, haben sie nach Auskunft von Degott das Recht, den Urlaub kostenlos zu stornieren. In diesem Fall sollten sie Kontakt mit ihrem Veranstalter aufnehmen. »Sind unzweifelhaft alle Zufahrtsstraßen blockiert, bekommen Urlauber ihren Reisepreis zurück«, erklärte der Reiserechtler. Um das zu beweisen, sollten sich Urlauber Zeitungsberichte oder Meldungen aus dem Internet aufbewahren.Schlechte Karten haben Urlauber dagegen, wenn sie für den Winterurlaub privat ein Zimmer in einer Pension oder Ferienwohnung gebucht haben. »Bei einer Privatbuchung liegt Mietrecht vor. Dann muss ich als Reisender auf jeden Fall zahlen - egal, ob ich das Zimmer nutzen kann oder nicht«, erklärte Degott.(10.01.12, dpa/tmn)

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