Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Reiserecht Alternativflug annulliert =weitere Ausgleichszahlung

Fällt ein Flug aus, ist das ärgerlich für Passagiere. Wird dann sogar noch der Flug annulliert, der den ersten ersetzen sollte, ist für viele endgültig Schluss mit der Geduld. Fluggästen stehen dann immerhin zwei Ausgleichszahlungen zu.

Wird sowohl der ursprünglich geplante als auch der Ersatzflug annulliert, haben Passagiere Anspruch auf Ausgleichszahlung für beide Flüge. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 31 C 3349/12 [78]). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Flug um 7.20 Uhr gebucht. Dieser wurde annulliert. Er erhielt eine Umbuchung auf 12.15 Uhr. Auch dieser Flug fiel aus. Der Kläger erreichte sein Ziel erst um 21.50 Uhr.
Das Gericht sprach ihm sowohl für den um 7.20 Uhr als auch für den Flug um 12.15 Uhr einen Ausgleichsanspruch in Höhe von jeweils 250 Euro zu. Dem stehe nicht entgegen, dass es sich bei dem zweiten Flug nur um dem Ersatzflug für den ersten gehandelt hatte. Die EU-Fluggastrechteverordnung sehe lediglich vor, dass die Passagiere eine bestätigte Buchung für einen Flug haben müssen.
Ein Ersatzflug könne nicht als kostenloser Flug angesehen werden. Der Kläger hätte sich auch für den ersten Flug die Kosten erstatten lassen und auf eigene Faust ein Ticket für den zweiten Flug kaufen können.

(26.09.14, dpa/tmn)

Mehr Reiseberichte ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987