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Reiserecht Bahn muss aktiv über Verspätungenund Ausfälle informieren

Wann und ob der nächste Zug eintrudelt, erfahren die Fahrgäste in der Regel über die Anzeigetafel. Fehlt das Display im Bahnhof, muss die Bahn nachrüsten. Dies gilt auch für kleinere Stationen.

Die Deutsche Bahn muss Fahrgäste aktiv über Verspätungen und Zugausfälle informieren. Mit einem bloßen Hinweis darauf, wo diese Informationen erhältlich sind, kommt sie ihrer Informationspflicht nicht nach, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 16 A 494/13). Darüber berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem verhandelten Fall hatte sich die Tochterfirma der Deutschen Bahn, die für den Bahnhofsbetrieb zuständige DB Station & Service, gegen einen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes gewehrt. Darin wurde sie verpflichtet, ihre Stationen mit Anzeigetafeln zu versehen, sofern sie nicht über Lautsprecheranlagen zur Fahrgastinformation verfügten. Das OVG NRW entschied im Berufungsverfahren, aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung ergebe sich, dass Fahrgäste über Verspätungen oder Ausfälle zu unterrichten seien, »sobald diese Informationen zur Verfügung stehen«. Das müsse aktiv erfolgen und nicht durch den Hinweis auf eine Telefonnummer, unter der die Infos erhältlich sind. Das OVG verpflichtete die Bahn daher, auch an kleinen Bahnhöfen entsprechende Anzeigetafeln anzubringen.

(12.12.14, dpa/tmn)

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