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Reiserecht Bei Pauschalreisen gibt eskein Widerrufsrecht

Urlauber können die Buchung einer Pauschalreise nicht widerrufen. Auch wenn sie den Rücktritt von der Reise gegenüber dem Veranstalter als »Widerruf« bezeichnen, müssen sie die gesamten Stornokosten bezahlen.

Ein Mann hatte über ein Internetportal eine Pauschalreise nach Zypern für zwei Personen gebucht - ohne eine Reiserücktrittsversicherung. Wenige Tage später teilte er dem Veranstalter mit, er widerrufe die Reise. Dieser kündigte den Reisevertrag und stellte Stornokosten in Höhe von 90 Prozent des Reisepreises in Rechnung, weil der Reiseantritt weniger als 14 Tage in der Zukunft lag. Der Beklagte weigerte sich zu zahlen und verwies darauf, lediglich den Vertrag widerrufen, die Reise nicht aber storniert zu haben. Das Amtsgericht Idstein (Az.: 31 C 201/13 (23)) folgte dieser Argumentation nicht.
Grundsätzlich sei ein Reisevertrag von den Regelungen über Fernabsatzgeschäfte ausgeschlossen, so das Gericht. Ein Recht auf Widerruf gebe es deshalb nicht. Das liegt daran, dass die Leistungen einer Reise - etwa Beförderung und Unterbringung - vom Veranstalter zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind. Darüber hinaus handele es sich bei der Erklärung des Beklagten um einen Rücktritt von der Reise, auch wenn das Wort »Rücktritt« nicht benutzt werde. Aus der E-Mail des Beklagten sei deutlich hervorgegangen, dass dieser den Reisevertrag rückgängig machen wollte.

(26.01.15, dpa/tmn)

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