Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

### neu E

Reiserecht Chaos am Bahnhof - diese Rechtehaben Bahnfahrgäste

Der Zug fällt aus - diesen Satz bekommen Pendler und Bahnreisende am Mainzer Hauptbahnhof derzeit häufiger zu hören. Sie sind genervt. Der eine oder andere spekuliert da auf eine Entschädigung.

Für die aktuellen Probleme am Mainzer Hauptbahnhof gelten nach Angaben der Deutschen Bahn zusätzliche Kulanzregeln. Wenn Reisende von der Fahrt von oder nach Mainz zurücktreten wollen, weil ihr Zug dort nicht hält, werden ihnen Fahrkarten und Reservierungen erstattet. In den Reisezentren der Bahn oder bei den Mitarbeitern der DB Information können zuggebundene Fahrkarten für Züge von und nach Mainz, die dort nicht halten, für eine alternative Reiseverbindung gültig geschrieben werden.
Grundsätzlich haben Bahnreisende ab einer Verspätung von einer Stunde Anspruch auf Entschädigung. Sie erhalten dann ein Viertel des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt zurück. Ab zwei Stunden ist es sogar die Hälfte. Ist bereits bei Fahrtantritt klar, dass der Zug mit einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof eintreffen wird, dürfen Bahnkunden von der Reise zurücktreten und bekommen den vollen Fahrpreis zurück. Allerdings gibt es keine Entschädigung, wenn die Bahn nicht an der Verspätung schuld ist - etwa bei Unwettern, Streiks oder Anschlägen auf Gleise.
Wer Geld zurück will, muss sich die Verspätung vom Zugbegleiter oder am Service-Point im Bahnhof bestätigen lassen. Dort gibt es auch das dazu nötige Formular. Zusammen mit der Original-Fahrkarte muss es innerhalb eines Jahres im Reisezentrum oder beim Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, eingereicht werden. Wer am späten Abend wegen Zugausfällen oder Verspätungen an einem Bahnhof strandet, kann unter Umständen Übernachtungskosten oder bis zu 80 Euro für die Weiterfahrt mit dem Taxi einfordern.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.

(15.08.13, dpa/tmn)

Mehr Reisenews ...
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987