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Reiserecht Hotel nicht fertig: Urlauber bekommen Geld zurück

Urlauber bekommen einen Teil ihres Reisepreises zurückerstattet, wenn das gebuchte Hotel noch nicht fertig ist. So kommen Reisende zu ihrem Recht.

Fehlende Angebote und Einrichtungen sowie Baustellenlärm stellten einen erheblichen Mangel dar, urteilte das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 185/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatten die Kläger eine Reise in ein tunesisches Hotel gebucht. Bei der Ankunft war dieses jedoch noch nicht fertiggestellt. Unter anderem standen die Empfangshalle, mehrere Cafés und Restaurants, die Sonnenterrasse, das Hallenbad und Wellnessangebote nicht zur Verfügung. Die Kläger forderten eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 80 Prozent.

Das Gericht gab dem Kläger Recht, hielt eine Reisepreisminderung von 60 Prozent aber für ausreichend. Der Reiseveranstalter habe nicht darlegen können, dass wesentliche Einrichtungen des Hotels nutzbar waren. Daran ändere auch nichts, dass Thalasso und Diskothek im Nachbarhotel zur Verfügung standen. Auch die Bauarbeiten waren nach Einschätzung des Gerichts ein erheblicher Mangel. Zwischen 6.00 Uhr und 1.30 Uhr habe es massive Lärmbelästigungen gegeben.

(01.05.12, dpa/tmn)

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