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Reiserecht Krankheitskosten durch Versicherung vermeiden

Urlauber müssen mit hohen Kosten bei ungeplanten medizinischen Behandlungen im Reiseland rechnen, wenn sie keine private Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Die deutsche Krankenversicherung erstattet in solchen Fällen nur das, was ein Einheimischer vor Ort beanspruchen kann. Anderswo übliche private Zuzahlungen übernimmt die Kasse nicht. Darauf weist die Beratungsstelle Karlsruhe der Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Die UPD rät daher, sich vor dem Urlaub bei der eigenen Kasse zu erkundigen und eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. In der Europäischen Union und anderen Staaten gelte zwar der Schutz der deutschen Krankenversicherung, allerdings sei der Leistungsumfang häufig weniger umfassend. In Frankreich beispielsweise müssten Versicherte 20 Prozent der Gesamtkosten eines Klinikaufenthalts selbst zahlen, bei Medikamenten würden bis zu 85 Prozent der Kosten fällig.

Service:
Antworten zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen gibt die UPD in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung und ein vom Festnetz aus kostenfrei erreichbares Beratungstelefon: Deutsch: 0800/011 77 22 (Mo. bis Fr. 10.00-18.00 Uhr, Do. bis 20.00 Uhr), Türkisch: 0800/011 77 23 (Mo. und Mi. 10.00-12.00 Uhr, 15.00-17.00 Uhr), Russisch: 0800/011 77 24 (Mo. und Mi. 10.00-12.00 Uhr, 15.00-17.00 Uhr).

(05.06.12, dpa)

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