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Reiserecht Krankheitsschub ist kein Grund für Reiserücktritt 

Ein Krankheitsschub rechtfertigt es nicht, kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten.

Das gilt zumindest, wenn Kunden die Krankheit schon beim Buchen hatten. Sie bleiben auf den Stornogebühren sitzen.

Ein Krankheitsschub - zumindest bei einer bekannten Erkrankung - rechtfertigt keine kostenlose Reisestornierung. Kunden müssen in solchen Fällen die Stornierungskosten selbst tragen und bekommen sie nicht von einer Reiserücktrittsversicherung erstattet. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Münster (Aktenzeichen: 15 S 19/09).

Das Gericht lehnte mit seinem Spruch die Zahlungsverpflichtung einer Reiserücktrittsversicherung ab. Ein Kunde mit einer psychischen Erkrankung hatte eine Reise gebucht. Vor Reiseantritt stornierte er die Buchung unter Hinweis auf einen akuten Krankheitsschub. Das Landgericht sah darin keine unerwartete Erkrankung und bestätigte damit die Haltung der Versicherung. Bei bereits bekannten Erkrankungen buche ein Kunde die Reise letztlich auf eigenes Risiko.

(18.5.2011, dpa/tmn) 

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