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Reiserecht Reiseveranstalter muss vor Wetterproblemen warnen

Schuld am schlechten Wetter im Urlaub ist der Reiseveranstalter nicht. Er ist jedoch in der Pflicht, auf Witterungsverhältnisse hinzuweisen, die den Urlaub buchstäblich ins Wasser fallen lassen.

Veranstalter müssen Urlauber vor schlechtem Wetter am Ferienort warnen, falls die gebuchte Reise dadurch eingeschränkt wird. Das berichtet die Fachzeitschrift »NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht« unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Darmstadt. Zwar hafte der Reiseveranstalter nicht für schlechtes Wetter. Er mache sich jedoch schadensersatzpflichtig, wenn er Kunden nicht rechtzeitig über die Witterungsverhältnisse informiert (Aktenzeichen: 25 S 142/11).
Das Gericht gab damit der Klage eines Reisenden statt. Der Kläger hatte eine Reitreise nach Ungarn in die Puszta gebucht. Als er mit seiner Partnerin dort ankam, erhielt er die Nachricht, wegen zu starken Regens in den letzten Tagen könnten keine Ausritte erfolgen. Der Kläger reiste ab und verlangte vom Reiseveranstalter Schadensersatz. Das Landgericht gab ihm Recht. Der Veranstalter hätte den Kläger zeitnah und umfassend über die Witterungsverhältnisse informieren müssen. Ihm hätte klar sein müssen, dass in diesem Fall das Wetter für den Reisezweck von wesentlicher Bedeutung war.

(01.09.12, dpa/tmn)

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